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Privater Kaufvertrag - so wird er gültig

Gekauft wie besehen
Gekauft wie besehen
Wer schreibt, bleibt. Auch ein privater Kaufvertrag schützt Sie als Verkäufer oder Käufer vor eventuell im Nachhinein auftretenden Ungereimtheiten. Allerdings muss Ihr Vertrag auch rechtswirksam getextet sein.

Verträge sind im Aufbau im Wesentlichen immer gleich gestaltet. Ihr Aufbau richtet sich nach bestimmten Gegebenheiten, die je nach Vertragstyp variieren.

Ein Kaufvertrag gestaltet sich nach dem Verkaufsgegenstand

  1. Bereiten Sie immer zwei Exemplare des Kaufvertrages vor, sodass jede Vertragspartei ein Originalexemplar mit der persönlichen Unterschrift des jeweils anderen Vertragspartners in Händen hält.
  2. Bezeichnen Sie zunächst die Person des Verkäufers und die Person des Käufers nebst Adressen.
  3. Sagen Sie deutlich, dass Sie etwas verkaufen, das Sie dann im Folgenden beschreiben. Überschreiben Sie den Text mit "privater Kaufvertrag".
  4. Beschreiben Sie den Verkaufsgegenstand. Ist Ihnen eine Seriennummer oder ein sonstiges Detail bekannt, erwähnen Sie dieses.

Bei privater Abwicklung Gewährleistung ausschließen

  1. Wichtig ist, dass Sie bei einem privaten Kaufvertrag die Gewährleistung möglichst ausschließen. Formulieren Sie "gekauft wie gesehen". Ein privater Kaufvertrag erlaubt den vollständigen Gewährleistungsausschluss.
  2. Ist der Gegenstand gebraucht, erwähnen Sie diesen Umstand ausdrücklich.
  3. Weist der Verkaufsgegenstand Gebrauchsspuren oder sonstige negativ erscheinende Merkmale auf, weisen Sie im Kaufvertrag darauf hin.
  4. Achten Sie darauf, dass Sie als Verkäufer den Käufer darauf hinweisen, wenn Ihnen bestimmte Umstände negativer Art bekannt sind. Wissen Sie beispielsweise, dass die zu verkaufende Waschmaschine beim Betrieb regelmäßig das Wasser auslaufen lässt, müssen Sie den Käufer darauf hinweisen. Sie handeln andernfalls arglistig, sodass der Käufer den Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln kann.
  5. Sind Sie als Käufer daran interessiert, dass Sie den Kaufgegenstand mit bestimmten Merkmalen erwerben, vermerken Sie diese im Kaufvertrag.
  6. Bezeichnen Sie den Kaufpreis mit der Währungsangabe, im Regelfall also in Euro.
  7. Vermerken Sie, ob und wie der Kaufgegenstand an den Käufer übergeben wird.
  8. Quittieren Sie dem Käufer den Erhalt des Kaufpreises oder beschreiben Sie die Modalitäten der Kaufpreiszahlung.
  9. Benennen Sie Ort und Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrages.
  10. Unterschreiben Sie als Verkäufer mit Ihrer Unterschrift und lassen Sie den Käufer mit seiner Unterschrift gegenzeichnen.
  11. Jede Partei sollte ein Original des Kaufvertrages erhalten, das jeweils die Unterschrift der Parteien trägt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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