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Privater Flohmarkt - Anmelden leicht gemacht

Privater Flohmarkt: Bei dauerhafter Gewinnerzielungsabsicht anmelden.
Privater Flohmarkt: Bei dauerhafter Gewinnerzielungsabsicht anmelden.
Sie sind ein Flohmarkt-Neuling und möchten Ihren angestauten Trödel auf Ihrem eigenen Grundstück verkaufen? Falls Ihr privater Flohmarkt eine einmalige Angelegenheit ist, müssen Sie diesen nicht bei der Stadt anmelden. Finden Sie jedoch Gefallen daran, und möchten des Öfteren einen privaten Flohmarkt durchführen, benötigen Sie unter Umständen eine Genehmigung. Wie Sie Ihren Privatflohmarkt anmelden und organisieren, erfahren Sie hier.

Was Sie benötigen:

  • Anruf beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde

Privater Flohmarkt - was Sie beachten sollten

Ein privater Flohmarkt ist eine gute Gelegenheit, um wertvolle Schätzchen, die sich bei der Entrümpelung Ihres Dachbodens oder Kellers hervorgetan haben, gegen ein paar Euros einzutauschen.

  • Ein privater Flohmarkt zeichnet sich dadurch aus, dass der Verkauf von Trödel, wie etwa Haushaltswaren oder Porzellan, ausschließlich auf Ihrem eigenen Grundstück stattfindet. Dies kann auf dem Grundstück selbst, der Einfahrt oder in Ihrer privaten Garage sein; letztere Örtlichkeit ist für die Namensgebung des geläufigen Synonyms "privater Garagenverkauf" verantwortlich. Findet Ihr privater Flohmarkt einmalig statt, müssen Sie ihn nicht bei der Stadt anmelden. In vielen Bundesländern und Gemeinden dürfen Sie sogar bis zu dreimal pro Jahr einen privaten Flohmarkt ohne Anmelden organisieren.
  • Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor der Durchführung Ihres privaten Flohmarktes bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt über die örtlichen Gesetzmäßigkeiten: Rufen Sie lieber einmal zu viel bei Ihrem zuständigen Amt an als zu wenig.  Beim Ordnungsamt Ihrer Stadt erhalten Sie Auskunft darüber, wie die Auflagen für einen privaten Trödelmarkt aussehen; gerade bzgl. der Frage der Häufigkeit der Durchführung eines privaten Garagenverkaufs gelten, je nach Wohnort,  unterschiedliche Bestimmungen. 
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihren privaten Flohmarkt ausschließlich auf Ihrem eigenen Grund und Boden abhalten; sobald Sie Ihren Verkaufsstand auf öffentliches Gelände verlagern, benötigen Sie in jedem Fall eine Genehmigung der Gemeinde; diese ist auch schon bei einer einmaligen Veranstaltung vonnöten.
  • Ihr privater Flohmarkt ist für Sie nur von Nutzen, wenn Sie etwas verkaufen - sprich Kunden werben: Für die Kundenwerbung können Sie entweder im Kleinanzeigenblatt Ihrer Gemeinde oder auf der Internetseite www.hausratverkauf.de kostenslose Inserate aufgeben. Handzettel, die Sie in umliegenden Geschäften auslegen, besitzen meist eine noch größere Werbewirkung, da sie potentielle Käufer aus Ihrer Nachbarschaft ansprechen, die keinen langen Anreiseweg zurücklegen müssen.

Ordnungsamt - den Verkauf von Trödel anmelden

Im Bundesland NRW müssen Sie, z. B. bei einem zweimaligen wöchentlichen Abhalten eines privaten Flohmarktes, noch kein Gewerbe beim Ordnungsamt (Gewerbemeldestelle) anmelden. 

  • Falls Sie Ihren privaten Trödelmarkt jedoch dauerhaft mit einer Gewinnerzielungsabsicht durchführen möchten, mit  der Nachhaltigkeit und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, müssen Sie hierfür bei Ihrer Gemeinde  ein Gewerbe anmelden. Zusätzlich müssten Sie in diesem Falle Ihre Einnahmen nach § 15 EStG versteuern. 
  • Ihren privaten Flohmarkt müssen Sie bei einmaliger Durchführung nicht bei der Gemeinde anmelden; jedoch ist darauf zu achten, dass Sie keine offenen Lebensmittel verkaufen und sich ausschließlich auf den Handel mit Trödel beschränken. Des Weiteren darf Ihr Verkauf ausschließlich auf Ihrem Privatgelände stattfinden.
  • Wohnen Sie zur Miete, ist es ratsam, sich vom Eigentümer eine Einverständniserklärung für die Durchführung Ihres privaten Trödelmarktes unterschreiben zu lassen. Falls das Ordnungsamt vor Ort aufwartet, weil z. B. Nachbarn eine Beschwerde geäußert haben, befinden Sie sich mit der Erlaubnis Ihres Vermieters auf der sicheren Seite und vermeiden mögliche Unannehmlichkeiten.
  • In den meisten Fällen verlangt das Ordnungsamt keine Genehmigung für einen privaten Flohmarkt, falls dort ausschließlich eigenes Vermögen und keine Neuwaren verkauft werden. Besonderes Augenmerk sollten Sie allerdings auf das zu erwartende Kundenaufkommen legen, da es hierbei nicht zu einer Verkehrsbeeinträchtigung durch parkende Autos kommen darf.
  • Möchten Sie regelmäßig einen privaten Flohmarkt abhalten, wo Sie Neuwaren anbieten möchten, müssen Sie in jedem Fall ein Gewerbe anmelden. Hierzu bekommen Sie gegen eine geringe Gebühr (meist um die 20 Euro) vom zuständigen Amt einen Gewerbeschein. Mit Erwerb dieses Gewerbescheins sind Sie befugt, regelmäßig einen privaten Verkauf auf Ihrem Grund und Boden mit Gewinnerzielungsabsicht abzuhalten. Die Abmeldung eines Gewerbes ist hingegen kostenfrei.

Hinweis: Im Zweifel klärt ein informeller Anruf beim Ordnungsamt, häufig auch unter Wirtschaftsamt bekannt, die Frage, ob Sie Ihren privaten Flohmarkt anmelden müssen oder nicht.

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