"Bei Geld hört die Freundschaft auf" - eine viel verwendete Redewendung, die durchaus ihre Berechtigung hat. Doch Probleme bei der Abwicklung privater Darlehen lassen sich vermeiden: Schließen Sie einen Darlehensvertrag!
- 10.12.2010 Sabrina Jevsovar
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
- Rubrum: Das Rubrum enthält neben der Vertragsbezeichnung „Privater Darlehensvertrag“ auch Namen und Anschriften von Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Ergänzend können Sie auch – um die involvierten Personen eindeutig zu kennzeichnen – die Geburtsdaten aufnehmen.
- Benennung der Darlehenshöhe: Beschreiben Sie hier, welchen Sachverhalt Sie im Vertrag regeln wollen, also z.B.: „Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer einen Betrag in Höhe von XXX,XX € zur Verfügung“. Halten Sie auch fest, wann der Darlehensbetrag übergeben werden wird.
- Verzinsung: Soll das Darlehen verzinst werden, muss auch dieser Umstand in den Vertrag einfließen. Legen Sie also fest, zu welchem Zinssatz das Darlehen erteilt wird und wann die anfallenden Zinsen zur Zahlung fällig werden. Auch eine zinslose Darlehensgewährung sollten Sie hier ausdrücklich festhalten.
- Rückzahlung: Die Rückzahlungsmodalitäten sind ein wichtiger Vertragsbestandteil und sollten hier so klar wie möglich beschrieben werden. Legen Sie genau fest, wann Zahlungen in welcher Höhe zu leisten sind. Auch etwaige Sanktionen bei Nichtbegleichung einer Ratenzahlung sollten hier festgehalten werden wie etwa sofortige Fälligstellung des gesamten Darlehens oder aber erhöhte Verzinsung. Auch Aussagen zur Möglichkeit einer etwaigen Zwischentilgung kann hier Platz finden.
- Sicherheiten: Sind bei Darlehensgewährung Sicherheiten zu hinterlegen, halten Sie diese bitte gemeinsam mit Rückgabe- und Verwertungsmodalitäten fest.
- Änderungen des Vertrages: Hier sollte klargestellt werden, dass Änderungen oder Ergänzungen des Darlehensvertrages schriftlich zu erfolgen haben, mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden und im Übrigen ungültig sind und die Pflicht zur schriftlichen Festlegung von Vertragsänderung auch nur schriftlich außer Kraft gesetzt werden kann.
- Salvatorische Klausel: Diese Klausel schützt Sie und Ihren Vertragspartner für den Fall, dass Ihr privater Darlehensvertrag eine ungültige Festlegung enthält, vor einer Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Eine beispielhafte Formulierung könnte lauten: „Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wirkt sich dies nicht auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen aus. Die Vertragspartner kommen überein, statt der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.“
- Datums- und Unterschriftenfeld
- Bitte beachten Sie: Sollte es bei dem Vertrag um eine größere Summe gehen, sollten Sie in jedem Fall einen Juristen zu Rate ziehen, der Ihr selbst angefertigtes Vertragsmuster auf etwaige Fallstricke überprüft. Oft können Sie für diese Leistung ein Festhonorar vereinbaren, welches im Verhältnis zum drohenden wirtschaftlichen Schaden im Falle einer unwirksamen, vom Vertragspartner angefochtenen Vereinbarung eher niedrig ausfallen dürfte.