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Eine Privatentnahme versteuern - so geht es

Privatentnahmen müssen versteuert werden.
Privatentnahmen müssen versteuert werden. © Thorsten Freyer / Pixelio
Privatentnahmen werden in jedem Betrieb durchgeführt. Dies kann natürlich auf verschiedene Art und Weise geschehen und abhängig von dieser Vorgehensweise müssen Sie diesen Vorgang versteuern.

Was Privatentnahme bedeutet

Eine Privatentnahme bedeutet immer, dass aus dem Betriebsvermögen Kapital entnommen wird, das dem Privatleben zugeführt wird:

  1. Eine Entnahme von Geld aus dem Betriebsvermögen ist die verständlichste Privatentnahme.
  2. Aber auch andere Entnahmen aus dem Betrieb werden als Privatentnahme verstanden: Sie kaufen sich für Ihren Betrieb neue Computer und übernehmen die alten PC's in Ihren Privathaushalt. Auch dies stellt eine Privatentnahme dar.
  3. Wenn Sie einen Handwerksbetrieb besitzen und innerhalb Ihrer Arbeitszeit in Ihren eigenen Wänden Reparaturen durchführen, dann stellt sowohl das verwendete Material eine Privatentnahme dar als auch die Arbeitszeit, wenn diese nicht berechnet wird.
  4. Gleiches gilt für die Nutzung eines betriebliches PKW's für private Fahrten.

Das Versteuern einer Privatentnahme verläuft unterschiedlich

Je nachdem, welche der oben genannten Privatentnahme Sie durchführen, verläuft auch die Versteuerung dessen:

  1. Wenn Sie Geld aus dem Betriebsvermögen nehmen, dann stellt dies eine Gewinnminderung dar. Das heißt im Betrieb fällt hierfür keine Steuer an. Aber Sie müssen die Übernahme in das Privatvermögen versteuern: Das private Vermögen bzw. das private Einkommen steigt und somit fällt hier die private, persönliche Einkommenssteuer an.
  2. Bei der Übernahme eines PC's kommt es darauf an, wie Sie den PC übernehmen: Ist dieser bereits abgeschrieben, dann fällt hier keine Steuer an. Sie können den PC mit dem Restwert von einem Euro abschreiben.
  3. Die Entnahme von betrieblichen Gegenständen führt ebenfalls zu einem Verlust. Hier müssen Sie wie bei der Geldentnahme einen Verlust im Unternehmen buchen, aber gleichzeitig das Einkommen im privaten Bereich erhöhen.
  4. Wenn Sie einen geschäftlichen Pkw für private Fahrten nutzen, dann ist dies ebenfalls eine Privatentnahme. Hier kommt jedoch der Sonderfall zum Zug, dass diese Privatentnahme pauschal mit 1% des Listenpreises versteuern können.

Eine Privatentnahme stellt immer einen Verlust für den Betrieb dar. Aus diesem Grund fällt dort keine Steuer an, aber im privaten Bereich müssen Sie dann den Zugewinn versteuern. Aufgrund dieser komplexen Angelegenheit sollten Sie hier immer einen Steuerberater engagieren.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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