Private Insolvenz anmelden - wann ist das sinnvoll?

Schnell entstehen Schulden - wann müssen Sie private Insolvenz beantragen? Schnell entstehen Schulden - wann müssen Sie private Insolvenz beantragen?
Sie haben gerade ein Unternehmen aufgeben müssen oder sind privat so hoch verschuldet, dass ein Weiterleben aus eigener Kraft nicht mehr möglich ist? Lesen sie mehr über das Thema "private Insolvenz" und Ihnen wird sicher geholfen.
Bastian Loos
10.02.2011 Bastian Loos
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Schulden
  • Arbeit

Vorweg sollten Sie sich im klaren sein, dass eine private Insolvenz sieben Jahre beträgt und Sie währenddessen keine neuen Schulden machen dürfen.

Voraussetzung zur privaten Insolvenz

  • Um eine private Insolvenz zu beantragen, kalkulieren Sie vorab, ob Sie aus eigener Kraft eventuell die Schulden aufbringen können, gegebenenfalls mit einem Kredit oder Leihen von Familienmitgliedern.
  • Wenn Sie aus eigener Kraft keine Mittel aufbringen können, um den Schuldenberg zu begleichen, können Sie Privatinsolvenz beantragen. Seien Sie sich aber bewusst, dass diese sieben Jahre beträgt.
  • Sie müssen für eine Beantragung zur Privatinsolvenz arbeitstätig sein und müssen während der gesamten Insolvenzzeit für Ihren Lebensunterhalt selber sorgen. Sie dürfen keine amtlichen Bezüge in Anspruch nehmen. Falls Sie kurzzeitig in die Arbeitslosigkeit rutschen, wird das Arbeitsamt versuchen, Sie schnellstmöglich zu vermitteln und Sie dürfen diese Jobangebote nicht verweigern. Daraus kann schnell ein Beruf entstehen, der weit von Ihren Vorstellungen abschweift.
  • Des Weiteren geht Ihr gesamtes Hab und Gut, welches nicht den Grundbedürfnissen entspricht, der Schuldentilgung zu Tische. Lebensversicherungen, Bauansparungen oder jegliche Gegenstände, woraus sich Geld machen lässt, stehen der Insolvenz zur Verfügung und werden schnellstmöglich in Geld umgewandelt.
  • Lassen Sie sich erneut Schulden durch Inkasso etc. zukommen, platzt die Insolvenz sofort und Ihnen wird nicht mehr geholfen. Achten Sie, wenn sie sich in einer aktiven Insolvenz befinden, streng darauf, dass Ihnen nichts Erneutes zuschulden kommt.

100%e Auskunft und für Ihre persönliche Sachlage kann nur ein qualifizierter Schuldenberater geben. Suchen Sie einen solchen auf, um vor Ort fragen zu stellen und unmittelbar zu klären. Der erste Weg sollte aber sein: Versuchen, die entstandenen Schulden aus eigener kraft zu bewältigen.

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