- 19.01.2012 Manuela Träger
- sämtliche Kosten (Einkaufspreis, Versandkosten)
- persönlicher Einkommenssteuersatz
Die Preisuntergrenze festsetzen
Wenn Sie mit dem Verkauf von Waren einen Gewinn erzielen möchten, dann müssen Sie sich pro Artikel eine Preisuntergrenze festlegen. Diese Preisuntergrenze muss zum einen alle Kosten abdecken und zum anderen noch einen Gewinn abwerfen. Gehen Sie bei der Festlegung der Preisuntergrenze demnach wie folgt vor:
- Notieren Sie sich alle Kosten, die mit diesem Artikel in Verbindung stehen: Brutto-Einkaufspreis, Versandkosten, Buchhaltungs- und Lagerkosten usw.
- Beziehen Sie ebenfalls Ihren persönlichen Einkommenssteuersatz mit ein. Allerdings ist dieser manchmal schwer abzuschätzen, weil der Einkommenssteuersatz vom Gewinn berechnet wird. Aber anhand Ihrer letzten Einkommenssteuererklärung können Sie sehen, wie hoch dieser normalerweise ist.
- Legen Sie sich einen Gewinnfaktor zurecht, den Sie erreichen möchten: Zum Beispiel möchten Sie 30% Gewinn haben oder Sie sagen vereinfacht, dass Sie das dreifache an Gewinn erzielen möchten, als Sie für den Artikel selbst bezahlt haben.
Mit einer Formel die Preisuntergrenze errechnen
Sobald Ihnen alle Kosten pro Artikel vorliegen, können Sie sich eine Formel erstellen, anhand derer Sie auch in Zukunft die Preisuntergrenze für einen anderen Artikel errechnen können:
- Setzen Sie die Versandkosten, die Lager- und Buchhaltungskosten ins Verhältnis zum Brutto-Einkaufspreis des Artikels. Beispiel: Hat der Artikel 100 Euro brutto gekostet und alle anderen Kosten betragen 25 Euro, dann multiplizieren Sie die 25 mit der Zahl 100 und dividieren Sie das Ergebnis durch 100. Als Ergebnis kommen 25% zustande.
- Nun müssen Sie noch 19% Mehrwertsteuer und Ihren persönlichen Einkommenssteuersatz hinzurechnen. Zugegeben, wenn Sie den Einkommenssteuersatz so in die Formel einbeziehen, dann erhalten Sie automatisch einen kleinen Gewinn, da dieser Einkommenssteuersatz ja nur vom Gewinn errechnet wird und nicht von den Kosten. Dieser kompensiert sich jedoch mit der Mehrwertsteuer, da diese ja nicht auf den Bruttoeinkaufspreis berechnet wird, sondern auf den Nettoverkaufspreis, der dann alle Kosten plus Gewinn plus Einkommenssteuer enthält.
- Addieren Sie alle Prozentsätze (Kostenprozentsatz, Mehrwertsteuersatz und Einkommenssteuersatz) zusammen und setzen Sie diesen Betrag ebenfalls ins Verhältnis zum Bruttoeinkaufspreis. Beispiel: 25% Kosten, 19% Mehrwertsteuer und ein Steuersatz von 30%. Macht insgesamt 74%.
- Diese 74% können Sie nun auf jeden Bruttoeinkaufspreis aufschlagen, damit Sie die Preisuntergrenze kennen, die Sie verlangen müssen, um anschließend mit 0 aus dem Geschäft herauszugehen.
- Jetzt möchten Sie aber auch noch einen Gewinn erzielen, sagen wir mal 30%. Das wären dann insgesamt 104 %. Diese 104% müssen Sie nun zum Bruttoeinkaufspreis hinzurechnen, um die Preisuntergrenze zu erhalten.
- Alternativ können Sie auch den Bruttoeinkaufspreis mit 2,04 multiplizieren (100% für den Einkaufspreis plus die 104%). Wenn Sie zum Beispiel nur auf 65% Zuschlag kommen, dann multiplizieren Sie den Bruttoeinkaufspreis mit 1,65.
- Um die Mehrwertsteuer korrekt einzubeziehen, können Sie die nachstehende Formel verwenden: (Bruttoeinkaufspreis * x)+19% oder (Bruttoeinkaufspreis * x):100 * 119. Das x steht hierbei für den unter Punkt 6 angegebenen Faktor, zum Beispiel 2,04 oder 1,65.