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Preisgebundene Bücher - Wissenswertes über die Preisbindung

Bücher unterliegen in Deutschland der Buchpreisbindung.
Bücher unterliegen in Deutschland der Buchpreisbindung.
In Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern sind Bücher preisgebundene Waren. Das heißt, die Verlage und Buchhändler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die sogenannte Buchpreisbindung einzuhalten.

Die Regelung der Preisbindung

  • Die gesetzliche Regelung  der Preisbindung verhindert, dass Bücher von den Händlern frei kalkuliert werden. Es existiert somit keine "unverbindliche Preisempfehlung" für Bücher.
  • Die Einhaltung der Preisbindung für Bücher ist durch einen Gesamtvertrag, den sogenannten Sammelrevers geregelt. Darin werden Verträge zusammengefasst, sodass die Verlage nicht eine Vielzahl an Einzelverträgen mit ihren Geschäftspartnern abschließen müssen.
  • Für die Nichteinhaltung der Vorgaben für preisgebundene Bücher sieht das Gesetz verschiedene Sanktionen vor, die Verfahrensweisen von der Abmahnung bis hin zu Liefersperren beinhalten.
  • Innerhalb der EU gibt es immer wieder Bestrebungen, die Preisbindung komplett abzuschaffen und somit letztlich den Wert geistiger Urheberschaft frei kalkulierbar zu machen.
  • Die Preisbindung kann vom Verlag nach achtzehn Monaten (gezählt vom erstmaligen Erscheinen eines Titels) aufgehoben werden; in diesem Falle können Buchhändler die Preise der entsprechenden Exemplare anschließend frei festlegen.

Preisgebundene Bücher: Welche Ausnahmen gibt es?

Buchhändler dürfen ihren Kunden auf preisgebundene Bücher nur Nachlässe einräumen, die von den Verlagen gestattet sind. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Bibliotheksrabatte: Diese betragen für wissenschaftliche Einrichtungen fünf und für öffentliche Bibliotheken bis zu 10 %. Wichtige Voraussetzung für die Gewährung dieser Rabattart ist, dass die Bibliothek für die Allgemeinheit zugänglich sein muss.
  • Lehrerfreiexemplar: Die Bestellung eines Klassensatzes von Lehrmitteln, wie bspw. einer Deutschlektüre, kann für den Lehrer ein Freiexemplar beinhalten. Dieses muss die Lehrkraft jedoch direkt beim Verlag beantragen, der Buchhändler hat keine gesetzliche Handhabe, es eigeninitiativ auszuhändigen.
  • Subskriptionspreise: Die Subskription bezieht sich auf die Vorbestellung mehrbändiger Werke, die meist auch hochpreisig sind. Innerhalb eines befristeten Zeitraumes erhält der Kunde als "Frühbucher" einen Preisnachlass.
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