Wenn Sie Arbeitlosengeld II, auch Hartz IV genannt, beziehen, können Sie bei der Arbeitsagentur einen Fahrtkostenzuschuss für ein Praktikum beantragen, wenn dieses genehmigt wird.
- 22.06.2011 Frauke Itzerott
Fahrtkostenzuschuss für ein Praktikum
- Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, bzw. Hartz IV, dann sind Sie vonseiten der Arbeitsagentur angehalten sich selbstständig um die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu kümmern. Dazu gehört nicht nur das Verfassen von Bewerbungen, sondern auch das Verbessern der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Mit Praktika können Sie Ihren Lebenslauf aufbessern, Ihre Lücke im Lebenslauf klein halten und Kompetenzen erwerben.
- Bei der Arbeitsagentur sind leider nur Praktika im Zeitraum von höchstens vier Wochen vorgesehen. Das dient eigentlich dem Schutz des Arbeitnehmers, der nicht zu lange Zeit ohne Bezahlung "ausgebeutet" werden soll. Schwierig wird es aber für Studiumsabsolventen, gerade in den Geisteswissenschaften, deren Praktika oft länger als vier Wochen gehen und nicht vergütet werden. Da liegt es nun im Ermessen des Fallmanagers, der entweder ein Auge zudrückt und das Praktikum trotzdem genehmigt, oder Sie geben den Rest des Praktikums (abzüglich der vier Wochen) als Abwesenheit an. Dafür haben Sie allerdings nur drei Wochen im Jahr zur Verfügung. Wie es auch immer klappt, den Fahrtkostenzuschuss bekommen Sie nur für maximal vier Wochen.
So stellen Sie bei der Arbeitsagentur den Antrag
- Wenn Sie die Zusage für Ihr Praktikum haben, stellen Sie bei Ihrem Fallmanager den Antrag auf den Fahrtkostenzuschuss. Dafür müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem die tatsächlichen Fahrtkosten aufgerechnet werden. Außerdem muss der Arbeitgeber, bei dem Sie das Praktikum absolvieren, ebenfalls einen Fragebogen ausfüllen, wo es um Ihren Versicherungsschutz geht. Die meisten Unternehmen füllen das gerne und unbürokratisch aus, da müssen Sie sich nicht schämen Arbeitslosengeld II zu beziehen.
- Ist alles ausgefüllt und bei der Arbeitsagentur eingegangen, können die Fahrtkosten berechnet und erstattet werden, per Überweisung auf Ihr Konto. Bedenken Sie, dass Sie die Fahrtkosten immer erst auslegen müssen und immer erst im Nachhinein erstattet bekommen.