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Postbank: Pfändungsschutzkonto - so sichern Sie Ihr Guthaben

Girokonto gegen Gläubigerzugriff sichern
Girokonto gegen Gläubigerzugriff sichern
Unverhofft kommt oft. Wenn Sie sich gegen Pfändungen wappnen wollen, können Sie Ihr Konto bei der Postbank als Pfändungsschutzkonto führen. Kommt Ihnen ein Gläubiger mit der Pfändung zuvor, können Sie immer noch handeln. Informieren Sie sich über die Gegebenheiten.

Ab dem 1.1.2012 können Sie Pfändungsschutz für Ihr Girokonto nicht mehr beim Amtsgericht beantragen. Pfändet ein Gläubiger Ihr Girokonto, müssen Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln oder sich vorsorglich gleich ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen.

Pfändungsschutzkonto binnen vier Wochen nach Pfändung beantragen

  • Beachten Sie, dass auch der bisher bestehende 14-tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen ab 1.1.2012 entfallen ist und Pfändungsschutz nur noch über das Pfändungsschutzkonto zu erreichen ist.
  • Haben Sie ein Konto bei der Postbank, wandelt die Postbank dieses Konto auf Ihren Antrag in ein Pfändungsschutzkonto um. Sie müssen diesen Antrag innerhalb von vier Wochen seit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Bank stellen.
  • Die Umstellung eines gepfändeten ungeschützten Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto entfaltet den gleichen Pfändungsschutz, wie Sie ihn auf einem bereits bestehenden Pfändungsschutzkonto besitzen. Versäumen Sie die Umstellungsfrist, muss die Bank die auf dem Konto befindlichen Beträge an den Gläubiger auszahlen.
  • Sie sollten wissen, dass die Postbank verpflichtet ist, nach einer eingegangenen Pfändung Ihr Girokonto auf Ihren Antrag zu Beginn des vierten Geschäftstages umzustellen.

Diese Freibeträge stehen Ihnen zu

  • Sie haben dann auf Ihrem Konto bei der Postbank einen pfändungsfreien Betrag von mindestens 1.028,89 €. Sind Sie unterhaltspflichtig, können Sie für die erste unterhaltsberechtigte Person den Freibetrag um 387,22 und für die zweite bis fünfte Person um 215,73 € erhöhen lassen. Zum Nachweis Ihrer Unterhaltspflicht benötigen Sie eine Bescheinigung der Familienkasse oder des Sozialleistungsträgers. Sie können auch beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen.
  • Sie können einen nicht verbrauchten Freibetrag in den Folgemonat übertragen und brauchen nicht jeden Monat Ihr Pfändungsschutzkonto leer zu räumen.

Postbank veranlasst eine Schufa-Meldung

  • Beachten Sie, dass Sie neben dem Pfändungsschutzkonto bei der Postbank kein weiteres Pfändungsschutzkonto  bei einer anderen Bank führen dürfen. Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos wird der Schufa gemeldet.
  • Sollten auch Zahlungen Ihres Ehepartners oder Ihrer Kinder auf Ihrem Konto eingehen, sollten Sie veranlassen, dass diese Personen ein eigenes Konto einrichten. Nur dann können Sie Ihre Pfändungsfreibeträge voll ausnutzen.
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