- 07.10.2011 Matthias Glötzner
Wenn Sie umziehen oder für eine längere Zeit abwesend sind, sei es durch Urlaub oder aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, ist es meist sinnvoll, einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post zu stellen. Damit ist sichergestellt, dass Ihnen keine wichtigen Sendungen entgehen und Sie auch keine Zahlungstermine verpassen.
So klappt das Nachsenden an die neue Postanschrift
Grundsätzlich gilt, dass der Nachsendeantrag maximal 12 Monate lang gültig ist und mindestens fünf Tage vor seinem Inkrafttreten gestellt werden sollte. Unter Angabe der korrekten Postanschrift ist auch das Nachsenden ins Ausland ohne Weiteres möglich. Sie können den Antrag jederzeit persönlich in einer der Filialen der Deutschen Post stellen oder Sie nutzen das Internet. Für die letztgenannte Möglichkeit müssen Sie mit Ihrem Browser diese Website besuchen.
- Auf der Homepage finden Sie zunächst ein paar grundlegende Informationen sowie den gelben Button "Nachsendeauftrag erteilen". Klicken Sie auf diesen mit Ihrer Maus.
- Jetzt müssen Sie sich entscheiden, ob der Nachsendeauftrag auf sechs oder zwölf Monate angelegt sein soll und ob es sich um eine private oder eine berufliche Umleitung handelt.
- Wenn Sie gewählt haben, erscheint ein neues Formular, das ausgefüllt werden muss. Geben Sie dort Ihre alte und Ihre neue Postanschrift an und ab wann die Sendungen nachgeschickt werden sollen. Wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben, können Sie mit Kreditkarte bezahlen.
Für einen privaten Nachsendeauftrag über sechs Monate - dies ist in der Regel ausreichend - verlangt die Deutsche Post rund 15 Euro. Im Inland können Sie sich auch Päckchen an Ihre neue Postanschrift nachsenden lassen; dies ist aber mit Extrakosten verbunden und in der Regel nicht erforderlich.