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Photovoltaik - Baugenehmigung einholen

Photovoltaikanlagen bedürfen nur selten einer Baugenehmigung.
Photovoltaikanlagen bedürfen nur selten einer Baugenehmigung.
Photovoltaikanlagen gelten zwar als bauliche Anlagen. Dennoch benötigen Sie nicht unbedingt eine Baugenehmigung. Ob Sie eine benötigen, hängt von mehreren Gegebenheiten ab.

Wann Sie für Photovoltaikanlagen eine Baugenehmigung brauchen

  • In Deutschland sind Photovoltaikanlagen regelmäßig genehmigungsfrei, wenn sie auf Flachdächern oder an der Fassade errichtet werden. Die einschlägigen Baurechtsvorschriften müssen aber stets eingehalten werden. Genehmigungspflichtig sind PV-Freiflächenanlagen. Einzelheiten hierzu sollten Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt erfragen.
  • Ferner brauchen Sie für Photovoltaikanlagen an einem unter Denkmalschutz stehendes Gebäude eine Baugenehmigung, die Sie beim Denkmalschutzbeauftragten beantragen müssen. Eine solche Genehmigung dürfte in den meisten Fällen allerdings nur schwer zu bekommen sein.
  • Ansonsten hängt die Frage, ob Sie Genehmigung für Ihre Solaranlage benötigen, von der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes ab. Daher ist Ihnen dringend anzuraten, sich vor der Installation der Anlage beim zuständigen Bauamt zu erkundigen.
  • In Niedersachsen und Schleswig-Holstein etwa brauchen Sie als Hauseigentümer eine Baugenehmigung, sofern Sie Solarstrom ins öffentliche Netz speisen, da die Einspeisung als gewerbliche Gebäudenutzung gilt. Sie erkennen die Voraussetzung auch an der Formulierung "technische Gebäudeausrüstung" im Gesetz. Ebenso ist in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Genehmigung nur erforderlich, wenn Sie den Strom nicht überwiegend selbst verbrauchen.
  • Dagegen benötigen Sie in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Berlin und Bremen auch bei Netzeinspeisung keine Baugenehmigung.
  • In vielen Landesbauordnungen sind Photovoltaikanlagen nur bis zu einem festgelegten Höchstmaß genehmigungsfrei. In Schleswig-Holstein, Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin etwa ist dabei das Wort "gebäudeunabhängig" hinzugefügt, was nicht die Installation von Solaranlagen an Dach- und Außenwänden betreffen dürfte, sondern jene auf Freiflächen. Bei Unsicherheit wird Ihnen die zuständige Behörde Auskunft geben. 
  • Führt in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern die Errichtung der Solaranlage zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes, so ist die Einholung einer Baugenehmigung notwendig.
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