Pflichtversicherte Arbeitnehmer erhalten in der Regel ihr Gehalt netto ausgezahlt. Der Arbeitgeber behält Beiträge für die Sozialversicherung ein, darunter für die gesetzliche Kranken- und Pflegekasse. Bis zum Erreichen der Grenze besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Das Erreichen bestimmter Einkommensgrenzen hat Folgen für die Versicherungswahl und die Beitragserhebung.
Pflichtversicherungsgrenze
Im Sozialversicherungsrecht spielen die zwei Begriffe Pflichtversicherungsgrenze und Beitragsbemessungsgrenze eine wichtige Rolle. Wird Letztere erreicht, besteht freie Krankenversicherungswahl. Beiträge zu den Sozialsystemen werden zudem auf dem erreichten Stand eingefroren.
- Das Erreichen der Pflichtversicherungsgrenze, genannt auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, hat Folgen hinsichtlich der Krankenversicherung. Bis zum Erreichen der Grenze besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Das bedeutet Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Liegt das Entgelt darüber, endet die Versicherungspflicht. Betreffende können nun wählen, ob sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder ob sie den Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) als sinnvoll erachten.
- Die Pflichtversicherungsgrenze ist eine sich jährlich ändernde Größe. Grundlage für Änderungen bildet die Entwicklung der Bruttolöhne. Ein einmaliges Erreichen der Grenze reicht nicht aus. Ein Wechsel in die PKV ist nur dann erlaubt, wenn das Entgelt 36 Monate über der Pflichtversicherungsgrenze liegt.
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme, die private sowie die …
Anwartschaft für Rückkehr in PKV-Vertrag absichern
- Es trifft allerdings nicht zu, dass in der PKV Versicherte zu keinem Zeitpunkt mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück dürfen. Wer mit seinem Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, dem wird die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse verwehrt, zumindest, solange dieser Zustand anhält.
- Sobald das Gehalt darunter liegt, wird man "zwangsweise" pflichtversichert. Die Pflichtversicherung besteht für längstens volle drei Kalenderjahre, in denen das Gehalt über der jeweiligen Pflichtversicherungsgrenze liegen muss. Danach ist eine erneute Mitgliedschaft in der PKV möglich.
Tipp: Bei einer erneuten Pflichtversicherung kann es sinnvoll sein, eine Anwartschaft auf die bestehende Krankenversicherung abzuschließen. Die Vorteile sind: Rückstellungen bleiben erhalten, eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Endet die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie wieder in den PKV-Vertrag zurückwechseln.
- Einmal privat versichert, immer privat versichert?
- Sperre beim Arbeitslosengeld und Krankenversicherung - Wissenswertes zu Wirkungen von Sperrzeiten
- 450-Euro-Job und Krankenversicherung - Beachtenswertes
- Rente und Beitragsbemessungsgrenze - das sollten Sie wissen
- Übersicht: Alles zum Thema Buchhaltung, Steuer & Co
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?