Pflichten eines Vermieters bei der Renovierung nach dem deutschen Mietrecht
- Sie sollten die gesetzlichen Pflichten kennen, die Sie grundsätzlich als Vermieter haben.
- Sie sind nach dem deutschen Mietrecht zur Erhaltung der Mietsache verpflichtet. Das Gesetz gibt Ihnen demnach vor, dass Sie die Renovierung durchführen müssen.
- Sie können die Schönheitsreparaturen aber dem Mieter auferlegen, wenn Sie hierzu eine rechtswirksame Klausel in dem Mietvertrag vereinbaren.
- Schönheitsreparaturen werden vertraglich sehr oft dem Mieter auferlegt. Hierbei werden allerdings leider gesetzliche Erfordernisse außer Acht gelassen.
So übertragen Sie die Pflichten vertraglich auf den Mieter
- Sie müssen als Vermieter in den Vertrag eine Klausel einfügen, die dem Mieter die Renovierung auferlegt.
- Hierzu sollten Sie unbedingt starre Klauseln vermeiden. Schreiben Sie nicht in den Mietvertrag, dass der Mieter zum Beispiel alle drei Jahre das Bad und die Küche und die Wohnräume alle fünf Jahre renovieren muss. Diese starre Klausel ist nach der aktuellen Rechtsprechung nicht bindend, da Sie die tatsächliche Abnutzung des Mietraums nicht berücksichtigt. Dies stellt einen Verstoß gegen Treu und Glauben dar. Haben Sie solch eine Klausel in dem Vertrag, so bleibt die Schönheitsreparatur eine Ihrer Vermieterpflichten.
- Geht aus der Klausel jedoch hervor, dass der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, sobald dies nach dem Grad der Nutzung des Raumes erforderlich ist, so muss der Mieter renovieren.
- Eine Fristenregelung kann wirksam sein, wenn dies eine Empfehlung ist, die auf den Zustand der Wohnung eingeht und diesen berücksichtigt.
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