Da die Menschen heute immer älter werden, taucht unweigerlich in vielen Familien das Problem der Pflege bei Krankheit auf. Von heute auf morgen kann ein Schlaganfall etc. den gewohnten Lebensrhythmus älterer Menschen unplanbar machen und dann stellt sich unter den Familienmitgliedern die Frage: Können wir unsere Eltern zuhause pflegen, die Pflegestufe beantragen und das Pflegegeld in Anspruch nehmen?
- 14.03.2011
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
- Pflegetagebuch
Die Bewilligung der richtigen Pflegestufe
- Wenn Sie sich für die Pflege Ihres Angehörigen entschieden haben, steht Ihnen zwar gesetzlich eine entsprechende Vergütung in Form eines Pflegegeldes zu, welches Ihnen jedoch nicht automatisch ausbezahlt wird - Sie müssen zuerst die Pflegestufe beantragen.
- Um eine Bewilligung von Pflegegeld überhaupt von der zuständigen Pflegekasse zu erhalten, muss der betroffene Patient anhand einer fachlichen Beurteilung zunächst in eine bestimmte Pflegestufe eingruppiert werden.
- Eine entsprechende Pflegestufe muss mit einem schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse beantragt werden. Es kann durchaus noch eine gewisse Zeit dauern, bis eine Überprüfung für eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung stattfindet und daraufhin dann eine Bewilligung erfolgt.
- Das Pflegegeld wird in drei Stufen gezahlt. Dieses richtet sich nach dem Pflegeaufwand des Patienten und dem Allgemeinzustand des Kranken. Sie müssen abklären, in welche Pflegestufe der Patient eingestuft werden wird. Dies ist bereits bei der Beantragung von Pflegegeld schriftlich zu fixieren.
Mithilfe eines Pflegetagebuches Pflegegeld beantragen
- Sie sollten vorab bei der zuständigen Pflegeversicherung des Patienten ein sogenanntes Pflegetagebuch anfordern. In dieses Tagesbuch können Sie vorab 4 Wochen lang Ihren Pflegeaufwand detailliert nach Art der Hilfeleistung und des Zeitaufwandes eintragen.
- Besonders schwierig kann es für Sie bei einer Prüfung durch den Pflegedienst (MDK) werden, wenn dem Kranken nicht bewusst ist, dass er viele Dinge selbst nicht mehr verrichten kann, dies aber auf Anfrage des Gutachters so wiedergibt. Hier darf von der Pflegekraft auch mit Rücksichtnahme auf den Patienten nichts beschönigt werden, sondern es müssen ehrliche Antworten zur richtigen Einstufung gemacht werden. Sprechen Sie auch den Patienten auf diese Problematik an. Wenn die Beurteilung einmal vollzogen ist, ist es schwierig, die Beurteilung anzuzweifeln und abzuändern.
- Besonders problematisch kann dieser Tatbestand bei Personen werden, die bereits an Demenz erkrankt sind, sich in einer verwirrten Phase befinden und für die Sie die Pflegestufe beantragen müssen. Schalten Sie im Vorfeld den behandelnden Arzt ein und lassen Sie sich den Gesundheitszustand der zu pflegenden Person attestieren, damit die Pflegestufe richtig beurteilt werden kann.