- 07.03.2011 Janet Hartung
- Pflegetagebuch
- MDK-Gutachten
- Nachweise über Wochenarbeitszeiten
- Attest für Erkrankungen
Antrag auf Höherstufung aus Pflegestufe 0
- Pflegeleistungen können Sie formlos beantragen. Rufen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse an oder schicken Sie eine E-Mail. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, stellen Sie den Antrag auf Höherstufung schriftlich.
- Bestehen Zweifel, ob Pflegestufe 0 ausreicht oder eine Höherstufung nötig ist, beantragen Sie ein MDK-Gutachten. Ein Pflegedienst-Mitarbeiter kommt in diesem Fall zur häuslichen Umgebung Ihres Angehörigen und bestimmt, wie selbstständig ihm Verrichtungen des Alltags noch möglich sind.
- Sobald Sie erkennen, dass der Umfang Ihrer Pflegeleistungen sich erhöhen wird, machen Sie hiervon Mitteilung an die Pflegekasse, bei der Sie Pflegestufe 0 beantragt haben. Warten Sie nicht bis zum nächsten Monat, denn Leistungen werden nicht rückwirkend erstattet.
- Die Voraussetzungen für die Höherstufung erfüllen Sie, sobald die Grundpflege etwa 46 Minuten beträgt und Sie einen Gesamtpflegeaufwand von mindestens 90 Minuten täglich haben. Diese Zeit wird Ihnen auch dann als Pflegeaufwand zuerkannt, wenn Sie keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
- Sie erhalten Pflegegeld und Sachleistungen für die Pflegestufe 1, wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten gehen. Ihr wöchentlicher Pflegeaufwand liegt bei mindestens 14 Stunden pro Woche.
- Zusätzlich zu den Leistungen aus Pflegestufe 1 erhalten Sie weiterhin Pflegegeld für Pflegestufe 0, wenn Ihr gepflegter Angehöriger erheblich in seinem Alltag eingeschränkt ist, z. B. bei einer Demenz- oder Alzheimer-Erkrankung.
Die Bearbeitungszeiten der Pflegekassen sind gestiegen. Führen Sie über alle Aufwendungen zur Pflege ein Tagebuch. So wird Ihr Antrag auf Höherstufung von Pflegestufe 0 zu Pflegestufe 1 zügig eingeschätzt und anerkannt.