Pflegegeld beantragen - so geht's

Bei Bedarf sollten Sie Pflegegeld beantragen. Bei Bedarf sollten Sie Pflegegeld beantragen.
Die Situation kann jeden treffen, nämlich, dass jemand aus der Familie pflegebedürftig wird. Dann stellt sich die Frage nach der Pflege und wer diese übernehmen soll. Hier kann es je nach Schweregrad bis zur Aufgabe des Berufes führen, denn nicht jeder hat das Geld ein Pflegeheim in Erwägung zu ziehen. Auch soll ja die häusliche Pflege gefördert werden, deshalb gibt es ja das Pflegegeld. Viele möchten natürlich auch den Angehörigen, so lange es möglich ist, in seiner häuslichen Umgebung belassen.
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Antrag auf Pflegegeld
  • Wer einen Angehörigen pflegt, hat auch Anspruch auf Pflegegeld. Allerdings wird dieses nicht automatisch gezahlt. Sie müssen, um Pflegegeld zu erhalten, dieses erst bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Aber auch dann ist es noch ein langer Weg bis zu einer eventuellen Bewilligung.
  • Vorab sollten Sie wissen, dass Pflegegeld in 3 Stufen gezahlt wird. Es gibt die Pflegestufen 1, 2 und 3, je nach Schweregrad der Erkrankung und der benötigten Pflegezeit.
  • Bevor Sie Pflegegeld beantragen, besorgen Sie sich bei der zuständigen Pflegeversicherung ein sogenanntes Pflegetagebuch. Dieses führen Sie für etwa 4 Wochen. Darin halten Sie fest, wieviel Zeit Sie für bestimmte Verrichtungen benötigen. Eine Auflistung der zu berücksichtigenden Aktivitäten und Zeiten erhalten Sie hier ebenfalls. Dieses Pflegetagebuch hilft Ihnen später bei der Beurteilung der Pflegestufe, wenn Sie Pflegeld beantragen.

Bei einem Pflegefall sollten Sie Pflegegeld beantragen

  1. Nachdem Sie das Pflegetagebuch für einige Wochen geführt haben, stellen Sie den Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Pflegeversicherung.
  2. Diese beauftragt dann den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) mit der Beurteilung der pflegebedürftigen Person.
  3. Die Überprüfung durch den MDK wird immer in häuslicher Umgebung durchgeführt. Sie müssen nun darlegen, wieviel Pflegegeld Sie für die auszuführenden Verrichtungen benötigen. Legen Sie dazu Ihr Pflegetagebuch vor. Die Beurteilung liegt allerdings immer im Ermessen der prüfenden Person.
  4. Einige Zeit später erhalten Sie von der Pflegeversicherung den Bescheid mit der festgestellten Pflegestufe. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, legen Sie bitte Einspruch ein.
  5. Nun wird nochmals eine Beurteilung durch den MDK vorgenommen. Danach erhalten Sie wiederum einen Bescheid mit der jetzt festgesetzten Pflegestufe.
  6. Wenn Sie auch damit nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen Bescheid Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Hierzu sollten Sie allerdings einen Fachanwalt hinzuziehen, der Ihnen auch sagen kann, ob eine Klage um Pflegegeld überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

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