Alle Kategorien
Suche

Pfandfrage - alles Wichtige über Pfandflaschen

Wieviel Pfand muss ich bezahlen?
Wieviel Pfand muss ich bezahlen?
Die meisten Getränke sind in ihnen verpackt -Pfandflaschen. Aber immer wieder stellt sich die Pfandfrage. Wieviel Pfand muss ich für welche Flasche bezahlen, wo ist der Unterschied, wo kann ich welche Flasche wieder zurück bringen. Solche Fragen sind Ihnen bestimmt auch schon einmal durch den Kopf gegangen. Hier gibt es die Antworten.

Die größte Pfandfrage - wie viel Pfand muss ich bezahlen?

  • In den meisten Discountern sind überwiegend Einwegflaschen erhältlich. Diese Flaschen, die meistens aus dünnem PET bestehen, werden nach ihrer Rückgabe zerstört und die Flaschenschnipsel wieder verarbeitet. Das Pfand für Einwegflaschen ist gesetzlich geregelt und beträgt pro Flasche 0,25€.
  • Die Einwegflaschen sind durch das DPG-Symbol gekennzeichnet. Auf diesem Logo sind eine Flasche und eine Dose abgebildet. Rechts neben der Flasche beginnt ein geschwungener Pfeil, der links unterhalb der Dose endet.
  • Die Pfandfrage bei Dosen kann mittlerweile auch leicht beantwortet werden. Dosen zählen ebenfalls zu den Einweggetränkeverpackungen und sind damit ebenfalls mit dem DPG-Symbol gekennzeichnet. Das Pfand beträgt ebenfalls 0,25€ pro Verpackung.
  • Mehrweg-Bierflaschen aus Glas werden mit 0,08€ bepfandet. Dabei ist es egal, ob es sich bei der Mehrweg-Bierflasche um 0,33l oder 0,5l handelt. Hat die Bierflasche jedoch einen Bügelverschluss, beträgt das Pfand 0,15€.
  • Für Mehrwegflaschen aus Glas oder aus Plastik wird in der Regel ein Pfand in Höhe von 0,15€ berechnet. Hierbei gibt es ein paar wenige Ausnahmen.

Wo können Sie die Pfandflaschen wieder zurückgeben?

  • Diese Pfandfrage ist bei Einwegflaschen und Dosen leicht geklärt. Jeder Händler, der Einwegflaschen verkauft, muss auch Einwegflaschen zurücknehmen. Der Händler, der Einwegdosen verkauft, muss auch alle Einwegdosen zurücknehmen. Händler, die nur Flaschen vertreiben, müssen allerdings keine Dosen akzeptieren. Die Getränkeverpackungsart, die der Händler vertreibt, muss er auch zurücknehmen, egal, ob das Getränk bei dem Händler gekauft wurde oder nicht.
  • Getränkemärkte, Supermärkte und Discounter besitzen mittlerweile zumeist auch Leergutautomaten, an denen alle Einweggetränkeverpackungen mit dem DPG-Siegel zurückgenommen werden.
  • Mehrwegflaschen können grundsätzlich bei jedem Händler, der diese Flaschen mit einer Marke verkauft, wieder abgegeben werden.
  • Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Pfandflaschen auch angenommen werden, suchen Sie am besten einen Getränkemarkt aus. Dieser nimmt in der Regel alle Flaschen und Dosen zurück.
  • Wichtig: Nur Pfandflaschen, die in Deutschland erworben wurden, werden auch sicher zurückgenommen. Insbesondere können Sie für Einweggetränkeverpackungen, für die im Ausland kein Pfand gezahlt wurde, natürlich nicht in Deutschland eine Auszahlung des gesetzlichen Pfandes verlangen oder erwarten. Zum Beispiel für pfandfreie Getränkedosen werden Sie keine 25 Cent pro Dose vom Händler erhalten.
Teilen: