Pfändungsfreies Konto einrichten - so geht´s

Wer ein pfändungsfreies Konto beantragt, muss mit wenig Geld auskommen können. Wer ein pfändungsfreies Konto beantragt, muss mit wenig Geld auskommen können.
Auch wenn die Schulden drückend sind, das Recht auf ein würdevolles Leben verliert dadurch in Deutschland niemand. Um das zu gewährleisten, wurde eine Pfändungsfreigrenze bestimmt. Ein pfändungsfreies Konto macht Beträge bis zu dieser Grenze einfach verfügbar.
Dorothea Stuber
23.02.2011 Dorothea Stuber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • ein Girokonto
  • Nachweis über alle Einkünfte

Jeder Bürger hat hierzulande das Recht auf ein pfändungsfreies Konto und zwar unabhängig von seinem tatsächlichen Einkommen. Ein Gerichtsbeschluss ist zur Einrichtung nicht erforderlich.

Ein pfändungsfreies Konto einrichten und nutzen

  • Ein pfändungsfreies Konto, auch Pfändungsschutzkonto oder P-Konto genannt, ist im Prinzip ein herkömmliches Giro-Einzelkonto, auf das jedoch der gesetzlich festgelegte Pfändungsschutz angewandt wird.
  • Als pfändungsfreies Konto wird immer ein bereits bestehendes Konto genutzt, welches auf Antrag umgewandelt wird. Jeder Bankkunde kann einen entsprechenden Antrag bei seiner Bank stellen, der sich allerdings grundsätzlich nur auf ein Konto bezieht, das wird bei Antragstellung mit der SCHUFA abgeglichen.
  • Die Pfändungsgrenze liegt in Deutschland bei 985,15 Euro. Natürlich steigt sie, wenn der Schuldner in einer Ehe lebt und eventuell auch noch Kinder hat.
  • Die Umwandlung eines Kontos in ein pfändungsfreies Konto darf nur der Kontoinhaber selbst vornehmen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Neueröffnung eines P-Kontos besteht nicht, die Banken haben sich jedoch selbst verpflichtet grundsätzlich jedem Kunden ein sogenanntes Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen, dass dann auch als P-Konto geführt werden kann.
  • Auch ein bereits gepfändetes Konto kann in ein pfändungssicheres Konto umgewandelt werden.
  • Der Schutz, den ein pfändungssicheres Konto bietet, dient der Gewährleistung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners.
  • Der Vorteil des pfändungsfreien Kontos ist insbesondere die Schutzfunktion, schon bevor es zu einer Pfändung kommt. Bisher musste umständlich ein Gericht angerufen werden, um den Vollstreckungsschutz durchzusetzen, während der Schuldner in der Wartezeit ohne Sicherheit war.
  • Die Verwaltung eines P-Kontos ist wenig bürokratisch, so wird die Art der Einkünfte nicht im Einzelfall überprüft. Aus diesem Grund können auch Selbstständige den Kontopfändungsschutz nun nutzen.
  • Auch ein P-Konto funktioniert weiterhin wie ein ganz normales Girokonto, von dem Sie beispielsweise Daueraufträge abbuchen lassen können.
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