Personalausweis mit Fingerabdruck beantragen - so gehen Sie vor

Personalausweise sind sicherer durch den Fingerabdruck. Personalausweise sind sicherer durch den Fingerabdruck.
Beantragen Sie den neuen Personalausweis mit Fingerabdruck bei dem Bürgeramt. Sie können das zuständige Amt schnell mit wenigen Hinweisen ausfindig machen und sich einen Personalausweis im Scheckkartenformat ausstellen lassen.
Britta Odendahl
17.11.2011 Britta Odendahl
Was Sie benötigen
  • Lichtbild
  • alter Personalausweis

So erhalten Sie den Personalausweis mit Fingerabdruck 

Sie können den neuen Personalausweis mit Fingerabdruck bei dem örtlich zuständigen Bürgeramt beantragen. Sie können auf der Website Behördenfinder danach suchen und die Adresse herausfinden. Jeder deutsche Staatsbürger, der über 16 Jahre alt ist, kann den neuen Personalausweis beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, können Sie den neuen Personalausweis ohne die neue Online-Ausweisfunktion beantragen, um damit beispielsweise in andere EU-Länder zu verreisen.

  1. Sie sollten als Erstes verschiedene Unterlagen für die Beantragung zusammenstellen. Hierzu ist eine Identitätskontrolle erforderlich. Sie können Ihre Identität mit Ihrem alten Personalausweis nachweisen oder mit Ihrer Geburtsurkunde. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, so benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Eltern. Sind Ihre Eltern geschieden, genügen das Einverständnis und der Sorgerechtsnachweis desjenigen, der das Sorgerecht hat.
  2. Sie sollten dann ein aktuelles Lichtbild anfertigen lassen. An das Lichtbild sind besondere Anforderungen gestellt. Es muss frontal aufgenommen werden, das Gesicht muss zentriert, die Augen offen, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral sein. Diese Anforderungen berücksichtigt jeder Fotograf, wenn Sie ihm sagen, dass Sie ein Ausweisfoto benötigen.
  3. Sie können dann mit den Unterlagen zu dem zuständigen Bürgeramt gehen und selbst auswählen, ob Ihr Ausweis den digitalen Fingerabdruck erhalten soll. Der digitale Fingerabdruck und das Lichtbild ermöglichen so zusammen eine sehr gute Wiedererkennung. Wer sich für den digitalen Fingerabdruck entscheidet, sollte wissen, dass sein digitaler Fingerabdruck von Behörden zur Überprüfung Ihrer Identität genutzt werden darf. Wünschen Sie dies nicht, vielleicht aus datenschutzrechtlichen Gründen, so können Sie auf den digitalen Fingerabdruck verzichten.
  4. Ihr Sachbearbeiter bei dem Bürgeramt wird Ihnen Informationsbroschüren über die Online-Ausweisfunktion aushändigen. Lesen Sie dies aufmerksam durch. Sie können dann vor Ort entscheiden, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder lieber doch nicht. Sie können die Online-Ausweisfunktion auch nachträglich noch verändern lassen, wenn Sie sich Ihre Entscheidung anders überlegen.
  5. Nun sollten Sie sich wenige Wochen gedulden, bis Sie Ihren neuen Personalausweis mit oder ohne Fingerabdruck und Online-Ausweisfunktion abholen können. Denken Sie daran, bei der Abholung Ihren alten Ausweis mitzuführen. Das Bürgeramt wird ihn dann einziehen. Manche möchten den alten Personalausweis aus nostalgischen Gründen behalten. Dies ist ohne Weiteres möglich - nach der Entwertung.
  6. Sobald Sie den neuen Ausweis bekommen haben, können Sie wählen, ob Sie ein Signaturzertifikat haben wollen. Sie können dies dann nachladen lassen. Hierzu benötigen Sie allerdings die Online-Ausweisfunktion. Ein großer Vorteil des Signaturzertifikats ist, dass Sie Dokumente so digital unterzeichnen können.

 Wissenswertes über den neuen Personalausweis 

  • Der neue Personalausweis mit Fingerabdruck ist technisch viel aufwendiger als das alte Format. Dieser Unterschied rechtfertigt, die höheren Kosten.
  • Der neue Personalausweis löst auch für die unter 16 Jährigen den alten Kinderausweis ab. Seit Januar 2006 wird der Kinderausweis nicht mehr ausgestellt. Kinder sollten wissen, dass Sie auch nicht mehr in den Reisepass der Eltern mit vermerkt werden können, daher ist die Beantragung eines eigenen Personalausweises erforderlich - aber es besteht keine Verpflichtung. Wer unter 16 ist, unterliegt nicht der Ausweispflicht.
  • Der neue Personalausweis unterscheidet sich von dem alten Personalausweis dadurch, dass er deutlich kleiner ist, den Fingerabdruck, die Online-Ausweisfunktion und das Signaturzertifikat enthalten kann.

Viel Erfolg beim Beantragen Ihres neuen Personalausweises mit Fingerabdruck!

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