Personalausweis für Kinder - so beantragen Sie ihn schnell

Jetzt kann die Reise losgehen. Jetzt kann die Reise losgehen.
Ein Personalausweis für Kinder ist erst ab 16 Jahren Pflicht. Dieser ist jeweils sechs Jahre gültig bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Dasselbe gilt auch für einen Reisepass.
Christa Klem
07.02.2012 Christa Klem
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Schnell und einfach - die Beantragung des Kinder-Personalausweises

Bei der Geburt Ihres Kindes können Sie schon einen Personalausweis beantragen.

  1. Lassen Sie von Ihrem Kind ein biometrisches Foto anfertigen, wobei die Anforderungen nicht so streng sind, wie bei Erwachsenen.
  2. Mit dem Foto und der Geburtsurkunde Ihres Kindes gehen Sie zum Bürgerbüro oder der Gemeindeverwaltung.
  3. Wird der Personalausweis für Kinder von einem Sorgeberechtigten beantragt, müssen Sie Sorge dafür tragen, dass die Zustimmung des Sorgeberechtigten vorliegt.
  4. Zum Ausstellen des Personalausweises Ihres Kindes müssen Sie auf dem Bürgerbüro/Gemeindeverwaltung die Größe Ihres Kindes angeben sowie die Augenfarbe.
  5. In der Regel können Sie den Personalausweis gleich mitnehmen. Sie bezahlen die übliche Gebühr von ca. 13,- Euro, die Verlängerung kostet dafür nur noch ca. 6,- Euro. (Stand Februar 2012)

Brauchen Sie den Personalausweis besonders schnell, können Sie einen Pass auch ohne Foto auf dem Bürgerbüro beantragen. Legen Sie hierzu wieder die Geburtsurkunde vor und der Personalausweis wird sofort ausgestellt.

Grundsätzliches zum Personalausweis für Kinder

  • Sollten Sie jedoch eine Reise in die USA planen, muss der Personalausweis Ihres Kindes ein Foto erhalten.
  • Je nachdem wohin Sie reisen, können Sie Ihr Kind auch in Ihren Reisepass mit eintragen lassen.
  • Zur Verlängerung des Personalausweises oder Passes nehmen Sie immer den schon vorhandenen Ausweis mit.
  • Sollten Sie keine Reise ins Ausland planen, ist es in Deutschland erst Pflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen Ausweis mit sich zu tragen.
  • Ist der Kinderausweis verloren gegangen, gehen Sie persönlich zum Bürgerbüro und melden den Verlust.

Bevor Sie ins Ausland reisen, erkundigen Sie sich vorher genau über die Einreisebestimmungen für Kinder, ggf. über das Auswärtige Amt.

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