- 29.09.2011 Annemarie Kremser
- abgelaufener Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- Geburtsurkunde
Verhalten, wenn der Personalausweis ungültig ist
Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen ist, können Sie auf keinen Fall mit diesem in den Urlaub fahren. Bei Reisen mit dem Auto wird der Personalausweis zwar nicht kontrolliert, doch Sie sind im Ausland verpflichtet, einen gültigen Personalausweis mitzuführen.
- Falls Sie mit dem Flugzeug reisen, ist dies nicht möglich, wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist, da dieser bei sämtlichen Kontrollen auffallen würde, sodass Sie Ihre Reise nicht antreten können. Sie haben jedoch noch eine weitere Möglichkeit. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Personalausweis einen gültigen Reisepass besitzen, können Sie stattdessen mit diesem reisen.
- Allerdings ist der Reisepass aufgrund seines Formates im Urlaub eher unpraktisch und bei Verlust nur teuer zu ersetzen. Wenn Sie jedoch unter Zeitdruck stehen, ist der Reisepass eine gute Möglichkeit, dass Sie Ihre Reise doch noch ohne Probleme antreten können.
Was tun, wenn das Dokument abgelaufen ist?
- Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen ist, müssen Sie so schnell wie möglich ein neues Exemplar beantragen. Suchen Sie dafür je nach Gemeinde das Bürgerbüro oder das Rathaus auf und melden Sie, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
- Sie müssen dafür ein aktuelles Foto mitbringen und sollten Ihre aktuelle Größe, Augenfarbe und Adresse kennen. Außerdem müssen Sie sich mit Ihrem alten Ausweis, dem Reisepass, Führerschein oder sogar der Geburtsurkunde ausweisen.
- Nun müssen Sie etwa vier Wochen warten und angeben, wer den Personalausweis abholt, wenn er fertig ist. Falls Sie nicht so lange warten können, können Sie einen Ersatzausweis beantragen, den Sie so lange behalten, bis Ihr neuer Ausweis da ist. So können Sie ohne Probleme in den Urlaub fahren.