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Pendlerpauschale in der Ausbildung - so wird sie richtig angesetzt

Während der Ausbildung auch ohne Pendlerpauschale fahren.
Während der Ausbildung auch ohne Pendlerpauschale fahren.
In der Ausbildung ist das Geld oft knapp. Eine Pendlerpauschale käme da gerade recht. Auch in der Ausbildung stehende Menschen haben oft etliche Kilometer zu fahren. Eine Pendlerpauschale könnte helfen, doch es gibt andere Lösungen.

Pendlerpauschale gibt es nur, wenn man Steuern abführt

  • Es gibt für Auszubildende keine Pendlerpauschale. Eine Pendlerpauschale wird vom Finanzamt vergütet.
  • Man erhält dieses Geld als zu viel gezahlte Steuern zurück.
  • Oder man beantragt einen Freibetrag, der dann monatlich netto zu Buche schlägt.
  • Da diese Pendlerpauschale über die Steuer geht, jedoch Auszubildende aufgrund des eher geringen Einkommens keine Steuer zahlen, kommt für Sie die Pendlerpauschale nicht infrage.
  • Anders für Auszubildende, die während ihrer Ausbildung einen steuerpflichtigen Lohn erhalten.

Während der Ausbildung gibt es andere finanzielle Hilfen

Wer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Ausbildungsstelle gelangen kann, der erhält oft eine Monatskarte für Auszubildende. Diese ist im Preis wesentlich geringer als im Normalentarif. Wichtig ist, dass Sie sich mit den jeweiligen Bedingungen des jeweiligen Verkehrsbetriebes auseinandersetzen.

  • Da kann es sein, dass Sie diese nur eingeschränkt nutzen dürfen. Übertragbar ist diese Monatskarte auch nicht.
  • Wenn Sie die Azubimonatskarte erwerben möchten, dann sollten Sie ein Lichtbild, Ihren Ausweis, sowie den Ausbildungsvertrag oder einen gleichwertigen Nachweis zur Beantragung mitnehmen.

Ausbildung ohne Pendlerpauschale - aber leichter Kindergeld beantragen

Auch wenn Sie als Auszubildender nicht in den Genuss einer Pendlerpauschale gelangen, gibt es andere Möglichkeiten, Unterstützung vom Staat zu erhalten.

  • Ist es Ihre erste Ausbildung und Sie sind nicht über 25 Jahre alt, können Ihre Eltern Kindergeld beantragen.
  • Dabei spielt es ab 2012 keine Rolle mehr, wie hoch das Einkommen ausfällt. Auch kann man weitere Gelder über BAB (Berufsausbildungsbeifhilfe) beantragen. Hierfür muss man jedoch noch bei seinen Eltern leben, oder der Fahrtweg zur Lehrstelle gilt von der Länge her als nicht zumutbar vom Elternhaus aus.
  • Wie Ihre Chancen sind, über die BAB finanzielle Hilfe zu erhalten, können Sie über den BAB-Rechner ermitteln.

Bei diesem Artikel handelt es sich um keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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