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PD Dr. - Titelerklärung

Ein Privatdozent hält in der Regel Vorlesungen.
Ein Privatdozent hält in der Regel Vorlesungen.
Der akademische Titel PD Dr. bezieht sich auf einen Mediziner als Privatdozent an einer Uni, der sich in der Bundesrepublik Deutschland an einer Universität habilitiert hat aber noch keine Professorenstelle inne hat. Dies kommt öfter vor, da es nur eine begrenzte Anzahl an Stellen gibt verglichen mit der Anzahl der Bewerber.

Grundsätzliches zum Titel "PD Dr."

In der Regel sind Privatdozenten als Hochschullehrer an einer Universität tätig und damit selbstständig und alleinverantwortlich berechtigt, die akademischen Lehre auszuüben.

  • Manche Bundesländer schreiben hier sogar eine Mindestzahl von Veranstaltungen vor, die der PD abhalten muss. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann es zum Verlust des Titels führen. 
  • An manchen Universitäten wird die Bezeichnung „Privatdozent“ dann als zusätzlichen akademischen Titel verliehen, wenn das Habilitationsverfahren beendet ist. Dieser gilt dann aber nicht als akademischer Grad.
  • So kann es vorkommen, dass ein habilitierter Mediziner mit dem Titel PD Dr. beispielsweise in Baden-Württemberg diesen Titel tragen und sich Privatdozent nennen darf, weil er Vorlesungen in einem bestimmten Ausmaß hält.
  • Sobald er aber keine Vorlesungen mehr vorträgt, kann er dann seinem Doktorgrad zwar den Zusatz „habil.“ anfügen, aber den Titel „Privatdozent“ darf er hier nicht mehr führen.

Die Titelunterschiede in den deutschen Bundesländern

In Bayern hingegen wird immer zwischen einer „Lehrbefähigung“ und einer „Lehrberechtigung“ unterschieden. Hier umfasst die Habilitation die Lehrbefähigung und zusätzlich auch den Titel „Dr. habil.“.

  • Aber die Lehrberechtigung (lat. venia legendi) und der Titel „Privatdozent“ sowie eine Zugehörigkeit zur Hochschullehrerschaft müssen in Bayern und einigen anderen Ländern separat beantragt werden.
  • Die Länder Bayern, Brandenburg sowie andere Bundesländer vergeben an  Habilitierte einen zusätzlichen Doktorgrad, nämlich den Dr. habil. Ein Mediziner trägt dann den Titel Dr. med., Dr. med. habil. In Baden-Württemberg und Hessen beispielsweise wird dem Doktorgrad einfach der Zusatz „habil.“ hinzugefügt. Ein habilitierter Mediziner heißt dann einfach Dr. med. habil. Hier wird kein weiterer Doktortitel hinzugefügt.
  • Der Titel "Privatdozent" wird beispielsweise in Rheinland-Pfalz als einzigem deutschen Bundesland der Titel "Privatdozent" nicht mehr verliehen. Ein habilitierter Mediziner, der Vorlesungen hält, führt lediglich den Titel "Dr. habil.". 
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