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Einen Muttizettel für die Disco ausstellen - so geht's richtig

Einen Muttizettel für die Disco ausstellen - so geht´s richtig1:35
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Ab dem Alter von 16 Jahren dürfen Ihre Sprösslinge die Discothek besuchen, allerdings nicht ohne Ihre Einwilligung. Die Erklären Sie durch die Unterschrift auf einem sogenannten Muttizettel. Für den Aufenthalt in der Disco bestimmen Sie damit außerdem eine konkret zu nennende Aufsichtsperson.

Was Sie benötigen:

  • Muttizettel als Download

Der offizielle Titel des Muttizettels lautet Erziehungsbeauftragung. Für Jugendliche gibt es ohne ihn nur begrenzt Zutritt zu Discotheken.

Muttizettel öffnet Türen

  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Discotheken nur bis 24 Uhr besuchen. Darüber wachen die Türsteher, die bei allen, deren Alter schwer schätzbar ist, den Ausweis kontrollieren.
  • Nur mit einem sogenannten Muttizettel, der das Einverständnis der Eltern bekundet, können Jugendliche die Disco auch länger besuchen. Dies allerdings auch nur, wenn sie von einer volljährigen Person (Freunde, Verwandte) begleitet werden.
  • Auf dem Muttizettel muss vermerkt sein, wie lange die Disco besucht werden darf und wer als volljährige Aufsichtsperson fungiert. Beide Personen müssen das Formular unterschreiben. Die Aufsichtsperson verpflichtet sich damit auch, den Abend über auf den Zögling aufzupassen.
  • Das Problem ist, viele Türsteher lassen sich bloß auf Muttizettel in einer bestimmten Form ein. Besuchen Sie also die Homepage der entsprechenden Disco. Wenn Sie dort einen Muttizettel zum Download finden, dann nutzen Sie ihn.
  • Drucken Sie den Muttizettel aus und füllen alle Felder von Hand aus, so dürften an der Herkunft des Zettels am wenigsten Zweifel aufkommen und Ihr Sprössling kann die Disco ganz unbeschwert besuchen.
  • Die Begleitperson darf die Disco nicht ohne den ihr anvertrauten Jugendlichen verlassen.

Identitätsüberprüfung durch Türsteher der Disco

  • Leider ist ein Muttizettel nicht fälschungssicher. Die Unterschrift der Eltern kann ja vom Discothekenpersonal nicht geprüft werden.
  • Das Fälschen eines Muttizettels ist allerdings kein Kavaliersdelikt, sondern könnte als Urkundenfälschung schwere Konsequenzen für den Jugendlichen nach sich ziehen.
  • Gelegentlich wird die Richtigkeit deshalb durch einen Telefonanruf überprüft.
  • Der Muttizettel muss immer am Mann getragen und auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Jugendliche unter 18 Jahren, ohne Muttizettel, hinterlegen beim Türsteher in der Regel ihren Ausweis, den sie dann bei Verlassen der Discothek wieder zurückerhalten.