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Parkplatzbreite in der Schweiz - Informationen

Parkplätze sollten genug Raum bieten.
Parkplätze sollten genug Raum bieten.
Alle die mit dem Auto unterwegs sind, kennen das Problem: Die Rede ist von Parkplätzen, die entweder nicht vorhanden, oder aber viel zu eng ausgestattet sind. Ob dies im Ausland genauso ist, das fragen sich viele. Wie es da beispielsweise mit der Parkplatzbreite in der Schweiz aussieht, wäre doch einmal interessant.

Es ist ein ständiger Kampf, nämlich der um einen geeigneten Parkplatz. Sie wollen zum Beispiel einkaufen und finden einfach keinen freien Platz. Wenn es dann endlich so weit ist, stellen Sie fest, dass dieser so eng ist, dass Sie kaum noch die Fahrzeugtüren öffnen können. Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass Fahrer durch den Kofferraum ein- und ausgestiegen sind wegen dieses Umstandes. Es gibt zwar Normen, die eine bestimmte Größe vorschreiben, doch diese werden in der Realität kaum eingehalten. Da gilt das Prinzip etwa bei kostenpflichtigen Plätzen, je mehr Fahrzeuge, umso mehr Umsatz.

Die Ursachen für eine zu knappe Fahrzeugbreite

  • Es gibt natürlich auch nachvollziehbare Gründe, weshalb die Parkplatzbreite nicht ausreichend ist. Außer der bereits genannten, haben die Planer solcher Plätze schlichtweg die Breite der Fahrzeuge nicht beachtet.
  • Die Fahrzeugbreite hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Um den Komfort zu erhöhen, wurden diese breiter gebaut.
  • Ein anderer Aspekt ist der, dass schlicht und einfach die Außenspiegel vergessen wurden bei der Planung. Diese gehören ebenfalls zur Fahrzeugbreite hinzu. Am Beispiel Schweiz sollen Sie erfahren, wie es dort mit diesem Problem aussieht.

In der Schweiz sehen die Parkplätze so aus

  • In der Schweiz gelten Richtwerte der Schweizerischen Normenvereinigung. Hierin ist auch die Parkplatzbreite geregelt.
  • Für die Senkrechtparkierung im öffentlichen Raum gilt eine Parkplatzgröße von 5,50 m x 2,50 m, mindestens jedoch 2,30 m Breite. Für die Längsparkierung im öffentlichen Raum ist die Größe mit 6,50 m x 2,00 m angegeben.
  • Für Parkhäuser und überdachte Parkflächen gilt eine Größe von 5,00 m x 2,50 m, mindestens jedoch 2,30 m Breite. Allerdings gibt es auch hier Parkplätze, die dieser Norm nicht entsprechen. Diese sind ebenfalls kleiner oder aber, was sehr erfreulich ist, noch größer als die festgelegte Norm.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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