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Unfrei per Post eine Sendung zurückschicken - so gehen Sie vor

Manche Pakete dürfen Sie unfrei zurückschicken.
Manche Pakete dürfen Sie unfrei zurückschicken.
Wenn Sie im Internet etwas bestellt haben und es Ihnen nicht passt oder nicht gefällt, können Sie unter Umständen die Sachen wieder unfrei per Post zurückschicken.

Eine Ware per Post zurückschicken

Waren dürfen in Deutschland innerhalb einer Widerrufsfrist zurückgegeben werden. Die Gründe können verschieden sein. Ist die Ware defekt, gefällt oder passt sie nicht, so sind das durchaus Gründe, die dafür sprechen, die Sachen nicht zu behalten. Aber wenn Sie etwas zurückschicken möchten, müssen Sie keine Gründe angeben. Sie können einfach von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dies währt 14 Tage.

  • Viele Verkäufer bieten ein erweitertes Widerrufsrecht von 1 Monat an. Bestellen Sie Waren über 40 Euro, so ist die Rücksendung in der Regel kostenlos. Sie können dann also die Sachen wieder unfrei per Post zurücksenden.
  • Verpacken Sie die Rücksendung wieder ordentlich. Achten Sie darauf, dass kein Schaden, Mangel, Fleck oder sonst etwas auf die Ware gekommen ist.
  • Sichern Sie ab, dass auch während des Postweges nichts kaputt geht. Zerbrechliche Waren packen Sie gepolstert ein. Normalerweise können Sie die Verpackung verwenden, mit der die Ware auch bei Ihnen angekommen ist, sofern diese noch intakt ist.
  • Geben Sie das Paket bei der nächsten Postfiliale ab. Ob Sie die Sachen unfrei zurückschicken können, entnehmen Sie den AGBs des jeweiligen Händlers. Bei eBay beispielsweise ist bei den meisten Händlern die "magische" Grenze 40 Euro.

Das Paket unfrei zurücksenden

  • Wenn Sie das Paket unfrei zurücksenden möchten, gehen Sie genauso vor, als wenn Sie es frankieren würden, der einzige Unterschied ist, dass Sie groß und deutlich erkennbar "unfrei" in den oberen Bereich des Paketes schreiben.
  • Füllen Sie einen Paketschein aus und adressieren Sie ihn an den Verkäufer. Geben Sie natürlich auch Ihre Adresse als Absender an.
  • Nun bringen Sie das Paket zur nächsten Postfiliale und geben es dort ab. Meist fragen die Mitarbeiter noch einmal, ob das Ganze unfrei verschickt werden soll. Bejahen Sie dies einfach.
  • Zum Schluss erhalten Sie noch einen Beleg mit Uhrzeit und Datum für Ihre Unterlagen, damit Sie den Versand des unfreien Pakets auch nachweisen können. Heften Sie diesen gut ab.
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