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Orthopädische Einlagen: Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen - so geht's

Kosten für orthopädische Einlagen werden anteilig von der Krankenkasse gezahlt.
Kosten für orthopädische Einlagen werden anteilig von der Krankenkasse gezahlt.
Viele Menschen, die Rücken- oder Knieprobleme haben, kommen gar nicht darauf, dass dieses Leiden auf die Füße zurückzuführen sind. Wer Spreiz- oder Senkfüße hat, sollte orthopädische Einlagen tragen. Die Kosten für die Einlagen erstattet teilweise die Krankenkasse.

Kosten für orthopädische Einlagen und Zuzahlung der Krankenkassen

  • Die Frage danach, wer die Kosten in welcher Höhe zu den orthopädischen Einlagen trägt, ist stark davon abhängig, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.
  • Benötigen Sie orthopädische Einlagen und sind privat krankenversichert, so bezahlen Sie die Einlagen nach der Herstellung selbst und reichen dann Ihre Quittung und das Rezept bei der Krankenversicherung ein. Sie können dann in Ihrem Krankenversicherungsvertrag nachprüfen, ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Pauschal lässt sich dies nicht beantworten, es kommt darauf an, welche Versicherungskonditionen Sie im Einzelnen  vereinbart haben.
  • Sind Sie hingegen in einer gesetzlichen Krankenkasse, so benötigen Sie immer ein ärztliches Rezept, das belegt, dass die Einlagen medizinisch notwendig sind.  Die Krankenkassen sind dann gesetzlich verpflichtet, sechs Euro hinzuzuzahlen. Sie müssen dann den Rest selbst bezahlen.

Wissenswertes über orthopädische Einlagen

  • Orthopädische Einlagen können Fehlstellungen der Füße korrigieren und so zu einer besseren Körperhaltung führen.
  • Wer Senk- oder Spreizfüße hat, hat oftmals Probleme mit den Kniegelenken oder klagt über Rückenschmerzen. Haben Sie derartige Beschwerden, sollten Sie unbedingt zu Ihrem Hausarzt gehen und sich zu einem Orthopäden überweisen lassen.
  • Der Arzt untersucht dann Ihre Füße und stellt Ihnen ein Rezept für die Einlagen aus.
  • Bevor Sie Einlagen erhalten, werden dann in einem Fachgeschäft für orthopädische Schuhe Fußabdrücke genommen. Sie erhalten dann eine Maßanfertigung.
  • Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur anteilig. Sind Sie privat krankenversichert, müssen Sie die Kosten zuerst tragen und können dann die Erstattung beantragen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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