Opfer einer Gewalttat - so holen Sie sich psychologische Hilfe

Lassen Sie nicht zu, dass Sie zum Opfer werden. Lassen Sie nicht zu, dass Sie zum Opfer werden.
Psychische Traumatisierungen stehen bei Opfern von Gewalttaten oft im Vordergrund - denn Gewalt muss nicht immer körperlich erfolgen. Die Psyche hat einen Knacks und es treten eminente Beeinträchtigungen im täglichen Leben auf. Suchen Sie die Schuld nicht bei sich selbst und lassen Sie sich helfen. Es gibt schnelle Hilfe, damit sich die Traumatisierung nicht verfestigt. Lesen Sie, wo Sie Hilfe finden.
Iris Gödecker
12.01.2011 Iris Gödecker
Was Sie benötigen
Hierbei könnten Sie Hilfe brauchen

Schnelle Hilfe für Opfer einer Gewalttat

  • Sie haben als Opfer einer Gewalttat diverse Ansprüche. Meist ist das Opfer nicht selbst in der Lage, sich Unterstützung zu holen. Die Zeit nach der Gewalttat ist eine sehr verletzende Phase und die Hilfe sollte möglichst schnell stattfinden.
  • Erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei. Falls Sie dort nicht alleine hingehen können, nehmen Sie einen Angehörigen oder eine(n) Freund(in) mit. Es gibt dort Opferschutzbeauftragte, die einfühlsam auf Sie eingehen werden.
  • Die Polizei wird Sie auch schützen, falls Sie noch unmittelbar in Gefahr sein sollten. Dies geschieht häufig bei häuslicher Gewalt. Sie wird einen sogenannten Platzverweis aussprechen, damit der Täter nicht mehr in die Wohnung kann. Bei akuter Gefahr wird der Täter auch in Gewahrsam genommen.
  • Sie werden als Opfer nicht alleine gelassen. Die Polizei hat Adressen von psychologischer Hilfe vor Ort. Es gibt auch Vereine, die sich speziell um Opfer von Gewalttaten kümmert, z. B. der Weiße Ring. Sie können sich auch an das Gesundheitsamt oder das Versorgungsamt wenden.
  • Die Polizei hat die Möglichkeit, wenn notwendig und Sie es wünschen, Sie in ein Frauenhaus zu bringen. Die Frauenhäuser sind anonym und die Adresse ist öffentlich nicht bekannt. Für Männer gibt es mittlerweile auch solche Einrichtungen. Es sind allerdings noch zu wenig.
  • Mittlerweile gibt es in jeder Stadt soziale Beratungsstellen, speziell für Opfer von Gewalttaten. Diese psychologischen Beratungsstellen sind kostenlos. Die Adresse erhalten Sie ebenfalls bei der Polizei, den Verbänden oder den zuständigen Ämtern.
  • Auch verschiedene Universitätskliniken bieten mittlerweile eine Traumaberatung oder auch Traumatherapie an. Das sind spezielle Fachabteilungen mit qualifizierten Fachärzt/-innen und PsychologInnen. Sie erhalten bei den oben erwähnten Stellen die Adresse. Damit keine dauerhafte Einschränkung in Ihrem Leben einbrechen kann, ist die schnelle Hilfe in den ersten Tagen und Wochen sehr wichtig.

Diese Ansprüche haben Sie als Opfer

  • Sie haben als Opfer einer Gewalttat Anspruch auf staatliche Hilfe: das sogenannte Opferentschädigungsgesetz. Jeder Fall wird auf Antrag geprüft. Die Ansprüche sollten so schnell wie möglich geltend gemacht werden. Für den Beginn der Zahlung ist es entscheidend, wann der Antrag eingereicht wurde.
  • Der Antrag wird bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt gestellt, mit den entsprechenden Formularen. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken. Die Beratungsstellen oder Verbände helfen Ihnen bei der Antragsstellung.
  • Weitere Ansprüche haben Sie bei der medizinischen Rehabilitation, bei existenziellen Nöten und bei der beruflichen Wiedereingliederung oder auch Rehabilitation. Ihre zuständige Krankenkasse hilft Ihnen sehr gerne.
  • Menschen können auf dasselbe Ereignis verschieden reagieren. Folgen Sie, wenn möglich, Ihrer inneren Stimme.
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