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Ombudsmann bei der Krankenkasse

Krankenhauspatienten wenden sich bei Problemen an den Ombudsmann der Einrichtung.
Krankenhauspatienten wenden sich bei Problemen an den Ombudsmann der Einrichtung.
Seit der Gesundheitsreform besteht für alle in Deutschland wohnenden Bürger Krankenversicherungspflicht. Versichern können sie sich bei gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen. Patientenbeauftragte und ärztliche Vereinigungen sind Ansprechpartner für gesetzliche Krankenversicherte. Die Interessen von Privatpatienten vertritt ein Ombudsmann/-frau.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich bei Problemen unter anderem an das Bundesversicherungsamt für GKV wenden. Der erste Weg sollte sie immer direkt zur jeweiligen Krankenkasse und zu regionalen Aufsichtsbehörden führen.

Krankenkassen müssen Versicherte umfassend informieren

Gesetzliche Krankenkassen müssen ihre Versicherten informieren, Beschwerden und Einsprüche entgegennehmen und entsprechend bearbeiten. Rat erhalten diese auch bei Kassenärztlichen Vereinigungen.

  • Die Unabhängige Patientenberatung (UPD), mit Anlaufstellen im gesamten Bundesgebiet, steht jedem Bürger unabhängig einer bestimmten Versicherungsform offen. Beratungen werden von Medizinern und Juristen angeboten.
  • Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung tragen Sie Ihr Anliegen dem Ombudsmann "Private Kranken- und Pflegeversicherung“ oder einem Patientenfürsprecher im Krankenhaus vor. 

Patientenfürsprecher für alle Patienten

Der (die) Ombudsmann (-frau) im Krankenhaus ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Derartige unabhängige Patientenfürsprecher gibt es beispielsweise in Rheinland-Pfalz, Berlin und Hessen.

  • Sie kümmern sich um die Anliegen aller Krankenhauspatienten, egal ob diese Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Privatversicherung sind. Fragen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt, an wen und wann (Sprechzeiten) Sie im Fall der Fälle wenden können, um eine Beratung zu erhalten.
  • Das seit Ende Februar 2013 geltende Patientenrechtegesetz verpflichtet bundesweit Krankenhäuser zur Einrichtung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements. Patienten müssen Beschwerdemöglichkeiten nicht nur eingeräumt werden. Sie müssen auch darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Ombudsmann der Versicherungswirtschaft

Mitglieder privater Krankenversicherungen können sich seit 2001 an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden. 

  • Dieser hat die Aufgabe, Streitfälle zwischen dem Versicherten und dem Versicherer zu begleiten beziehungsweise außergerichtlich zu lösen. Bezahlt wird der neutrale und unabhängige Schiedsrichter von der Versicherungswirtschaft. 
  • Zu häufigen Fragestellungen bezüglich der privaten Krankenversicherung gehören Meinungsverschiedenheiten unter anderem zur medizinischen Notwendigkeit, zu Gebühren, zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, zu Zahnzusatzversicherungen oder zur professionellen Zahnreinigung.

Ein Ombudsmann darf bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro verbindliche Entscheidungen treffen. Bei höheren Streitwerten darf er nur Empfehlungen abgeben. 

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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