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Obergerichtsvollzieher werden - so geht's

Der Obergerichtsvollzieher kommt ins Haus.
Der Obergerichtsvollzieher kommt ins Haus.
Obergerichtsvollzieher zu sein bedeutet, in einem Beruf zu arbeiten, der vollen Einsatz und viel Verantwortungsgefühl verlangt. Dafür wird man auch mit einer immer abwechslungsreichen Tätigkeit belohnt, bei der der Mensch im Vordergrund steht. Um Obergerichtsvollzieher werden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Was Sie benötigen:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung im juristischen oder wirtschaftlichen Bereich

Berufliche Grundlagen für eine Tätigkeit als Obergerichtsvollzieher schaffen

  • Wer schon relativ früh weiß, dass er einmal Obergerichtsvollzieher werden möchte, macht eine Ausbildung im juristischen oder wirtschaftlichen Bereich, also in einem Beruf, der die förderlichen Grundlagen für die Tätigkeit als Gerichstvollzieher schafft. 
  • Nachfolgende Berufe kommen dafür beispielsweise in Betracht:
    Rechtsanwalts- und Notariatsgehilfen, Beamter/in der allgemeinen mittleren Beamtenlaufbahn, Beamter/in des mittleren Justizdienstes, Bankkaufleute, Steuerfachgehilfen.

Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche beruflichen Grundlagen es für angehende Gerichtsvollzieher anerkennt. Bayern beispielsweise nimmt fast ausschließlich ausgebildete Justizfachwirte und lässt nur in Ausnahmefällen Bewerber aus den anderen o.g. Berufsbereichen zu, wenn nicht genügend Justizfachwirte zur Verfügung stehen. Die Konditionen sind deshalb immer beim zuständigen Oberlandesgericht zu erfragen.

Weitere Berufsvoraussetzungen für eine Tätigkeit als Gerichtsvollzieher

  • Hat man die beruflichen Grundlagen geschaffen, muss man in diesem Beruf mindestens drei bis fünf Jahre lang gearbeitet haben, bevor man sich für eine Qualifizierung zum Gerichtsvollzieher melden kann.
  • Auch darf man die obere Altersgrenze von 40 bis 45 Jahren noch nicht überschritten haben, um Gerichtsvollzieher zu werden.
  • Die Berufsvoraussetzungen können von Bundesland zu Bundesland schwanken, so liegt die Altersobergrenze für angehende Gerichtsvollzieher in Bayern bei 45 Jahren, in Niedersachsen bei 40 Jahren.
  • Der Bewerber muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Die charakterliche Eignung (einwandfreier Leumund) ist durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen.
  • Die gesundheitliche Tauglichkeit wird in einer amtsärztlichen Untersuchung überprüft. 
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse werden durch einen Schufa-Auszug nachgewiesen.

Die Laufbahn als Obergerichtsvollzieher einschlagen

  • Zunächst reichen Sie eine schriftliche Bewerbung mit Lichtbild und handgeschriebenem Lebenslauf, sowie allen Zeugnissen über die Schul- und Berufsausbildung beim Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts ein.
  • Die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher dauert zwischen 18 und 20 Monaten. Ausbildungsstart ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
  • Manchmal geht ein sechsmonatiger Vorbereitungslehrgang der eigentlichen Ausbildung voraus (z.B. in Niedersachsen).
  • Nach bestandener Abschlussprüfung wird man zum Gerichtsvollzieher ernannt und nach der Beamtenbesoldungsgruppe A8 bezahlt.
  • Nach entsprechender beruflicher Bewährung erhält man die Beförderung zum Obergerichtsvollzieher in der Besoldungsgruppe A9.

Da die einzelnen Ausbildungsmodalitäten in jedem Bundesland etwas anders geregelt sein können, erfragt man alle Voraussetzungen und den Ausbildungsverlauf beim zuständigen Oberlandesgericht. Dort erhält man alle wichtigen Auskünfte.

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