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Nutzungsentschädigung beim PKW - so errechnen Sie die Höhe

Gegnerische Versicherung muss Nutzungsausfall bezahlen.
Gegnerische Versicherung muss Nutzungsausfall bezahlen.
Ein Verkehrsunfall selbst ist schon ärgerlich. Steht das Auto in der Werkstatt und kann nicht genutzt werden, muss häufig ein Leihwagen gemietet werden. Um diese Kosten gering zu halten, können Sie eine Nutzungsentschädigung für Ihren PKW geltend machen.

Nutzungsentschädigung bei der gegnerischen Versicherung beantragen

  • Wenn Ihr PKW nach einem nicht-verschuldeten Unfall zur Reparatur muss, steht Ihnen für die Dauer des Werkstattaufenthaltes eine Nutzungsentschädigung seitens der Versicherung des Unfallverursachers zu. Diese dient dazu, die Kosten für einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu kompensieren.
  • Gerade, wenn Sie Ihr Fahrzeug beruflich nutzen, ist der Ausfall ärgerlich. Die Nutzungsentschädigung ist allerdings nicht willkürlich aushandelbar, sondern richtet sich nach der Nutzungsausfalltabelle. Die Tabelle ist in elf Fahrzeuggruppen unterteilt. Das Fahrzeugalter ist in drei Gruppen aufgegliedert, bis fünf Jahre, fünf bis zehn Jahre und PKW älter als zehn Jahre.
  • Die Erstattung richtet sich nach Fahrzeugtyp und Alter des PKW. So können zum Beispiel für einen 7 Jahre alten Opel Astra pro Tag 27 Euro geltend gemacht werden. Ein drei Jahre alter Mercedes C 180 wird mit 50 Euro am Tag veranschlagt. 

PKW muss nicht gemietet werden

  • Die Nutzungsentschädigung steht Ihnen auf jeden Fall zu. Dazu muss nicht der Nachweis erfolgen, dass Sie einen anderen PKW für die Dauer der Reparatur gemietet haben. Es können allerdings nicht gleichzeitig ein Mietwagen und Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt werden. 
  • Bemerkenswert ist, dass viele Unfallgeschädigte diese Position gegenüber der Gegenseite aus Unkenntnis nicht geltend machen. 
  • Die gegnerischen Versicherungen weisen natürlich auch nicht darauf hin, dass ein PKW oder der finanzielle Ausgleich in Anspruch genommen werden können. Im Zweifelsfall ist es hilfreicher, auch noch im Nachhinein einen Anwalt mit der Prüfung der Ansprüche zu betrauen, als Geld zu verschenken.

Alle Angaben: Stand Juni 2011

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