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Kennzeichen verloren - was tun?

Ein Kfz-Schild kann schon einmal abfallen.
Ein Kfz-Schild kann schon einmal abfallen.
Weil Ihr Kfz-Kennzeichen eine Registrierungsnummer ist, die ganz individuell an Sie und Ihr Fahrzeug vergeben ist - und dementsprechend natürlich sowohl in Ihren Fahrzeugunterlagen als auch in den Registern der Zulassungsstelle auftaucht, also gezielt auf Sie hinweist - ist es natürlich ein Problem, wenn Ihnen Ihr Kennzeichen (oder auch: Nummernschild) verloren geht oder möglicherweise sogar gestohlen wird. Was, wenn mit einem Fahrzeug, an das Ihr vermisstes Nummernschild angebracht wurde, ein Vergehen oder gar Verbrechen verübt wird? Was müssen Sie tun, wenn Sie Ihren Verlust bemerken?

Es ist ähnlich wie mit verlorenen Kreditkarten - um Missbrauch zu vermeiden, müssen Sie auch im Fall eines verloren gegangenen Autokennzeichens möglichst schnell Ihren Verlust melden. Während ein einzelnes, vorn oder hinten fehlendes Kennzeichen tatsächlich darauf hindeutet, dass Sie es verloren haben, sieht es beim kompletten Fehlen beider Schilder eher nach Diebstahl aus.

Folgendes tun, wenn Ihr Fahrzeug-Kennzeichen verloren ging

  • Gerade im zweiten Fall, wenn nämlich beide Schilder verloren gegangen sind, könnte es sich um Diebstahl handeln. Das deutet in jedem Fall auf den Plan hin, mithilfe Ihrer gestohlenen Kennzeichen eine Straftat zu begehen, sei es Spritklau an der Tankstelle oder Schlimmeres.
  • Deshalb müssen Sie dafür sorgen, dass der Verlust Ihres Kennzeichens umgehend den zuständigen Stellen gemeldet wird, damit für Ihr Fahrzeug eine Umkennzeichnung erfolgen kann und das alte Kennzeichen gesperrt wird.
  • Das bedeutet Folgendes: Bei vermutetem Verlust (wenn nur ein Kennzeichen fehlt, Sie evtl. eine Vermutung haben, wobei es passiert sein kann etc.) genügt im Prinzip der Gang zur Zulassungsstelle, aber Sie können den Verlust auch bei der Polizei melden.
  • Wenn beide Kennzeichen fehlen bzw. Sie sich gar nicht erklären können, wie Ihr Kennzeichen hätte verloren gehen können ( feste Schrauben etc.), dann müssen Sie auf jeden Fall vorher bei der Polizei Anzeige erstatten und dies dann in der Zulassungsstelle vorlegen.
  • In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie zwischen Anzeigeerstattung und Gang zur Zulassungsstelle nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, denn, obwohl Sie mit einer ausgefüllten Verlusterklärung durchaus noch kurzzeitig fahren dürfen, empfiehlt sich das nicht, da Ihr altes Kennzeichen nach einer Anzeige meist gleich zur Fahndung ausgeschrieben wird.
  • Zur Zulassungsstelle bringen Sie dann neben der Verlustbescheinigung, die meist von den Websites der Zulassungsstellen heruntergeladen werden kann, folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Pass, KFZ-Brief und KFZ-Schein, bei Firmen die Gewerbeanmeldung, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug, eine aktuelle Bescheinigung über die Hauptuntersuchung und - wenn vorhanden - das zurückgebliebene zweite Kennzeichen.
  • Manche Zulassungsstellen ermöglichen für die Klärung Ihrer Angelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung. Diese Gelegenheit sollten Sie wahrnehmen, um bei der ohnehin schon ärgerlichen Prozedur nicht auch noch unnötig lange Wartezeiten zu riskieren. Denn Kosten kommen sowieso auf Sie zu.
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