- 16.01.2012 Thomas Detlef Bär
Berechnungen von Noten sind wichtig, wenn Sie in Erfahrung bringen wollen, wie viele Punkte Ihnen noch bis zum Examen fehlen.
Durchschnittliche Noten im juristischen Staatsexamen ausrechnen
Wenn Sie die Noten für das juristische Staatsexamen ausrechnen, erhalten Sie eine Gesamtnote, die für eine bestimmte Leistungserbringung steht.
- Eine besonders hervorragende Leistung erbringen Sie bei 14 bis 18 Punkten.
- Als gut gelten 11,50 bis 13,99 Punkte.
- Eine Leistung über den durchschnittlichen Anforderungen haben Sie bei einer Punktzahl von 9 bis 11,49 erreicht.
- Befriedigend dürfen Sie Ihre Examensergebnisse betrachten, wenn Sie zwischen 6,50 und 8,99 Punkte erreichen.
- Mit einem Examensabschluss dürfen Sie auch bei erreichten 4 bis 6,49 Punkten rechnen.
Berechnungsformeln für die Notenberechnung
- Für die Berechnung Ihres Notendurchschnitts im juristischen Staatsexamen können Sie einige Hilfsmittel oder Ihren Verstand nutzen. Das handschriftliche Ausrechnen stellt Sie vor keine großen Probleme. Sehr einfach geht das Ganze mit einer meist kostenpflichtiger Smartphone-App oder einem kostenlosen Computer-Programm (Notenrechner). Das stellt Ihnen auch die jeweilige Hochschule zur Verfügung.
- Sie verwenden für die eigene Berechnung mehrere Rechenformeln. Zum einen - Aktueller Durchschnitt ist gleich der Summe der erhaltenen Klausurpunkte, dividiert durch 8 Klausuren. Zum anderen - Nettopunktzahl ist gleich der Summe der Klausurpunkte, multipliziert mit dem Faktor 0.75.
- Zum dritten rechnen Sie - Abschlußnote ist gleich die Summe der Klausurpunkte multipliziert mit 7.5. Addieren müssen Sie dann noch die Vortragspunkte multipliziert mit 10 sowie die Prüfungsgesprächspunkte multipliziert mit 30.
- Die Multiplikation mit dem Faktor 0.75 ist erforderlich, weil die 8 Klausuren lediglich 60 Prozent der Gesamtnote ausmachen.
An Ihrer Gesamtnote beim zweiten Staatsexamen betragen die Anteile der einzelnen Prüfungsleistungen Klausuren 60 Prozent, Aktenvortrag 10 Prozent und Prüfungsvortrag 30 Prozent. Selbstverständlich können Sie mit einem Notenrechner auch experimentieren, beispielsweise, um eine Wunschpunktzahl zu ermitteln.