Bei einem Hauskauf fällt nicht nur der Kaufpreis an. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Kosten für das Amtsgericht und gegebenenfalls noch Maklerprovision sind weitere Positionen, mit denen Sie kalkulieren müssen.
- 03.02.2012 Uwe Rabolt
Notarkosten fallen auch bei Grundschuldbestellung an
- Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, eine Immobilie zu erwerben, ist nicht nur der Kaufpreis ein Thema. Zusätzlich zu dem Kaufpreis fallen noch einige weitere Kosten an, darunter die Notarkosten.
- Berücksichtigen Sie bei dem Erwerb einer Immobilie in der Kostenkalkulation zwischen fünf und zehn Prozent Erwerbsnebenkosten. Abhängig davon, ob Sie über einen Makler kaufen und in welchem Bundesland der Hauskauf stattfindet, variieren die Erwerbsnebenkosten. Die Notarkosten sind generell die gleichen.
- Bei einem Hauskauf fallen zunächst einmal die Notarkosten an. Diese betragen 1,5 Prozent des Kaufpreises. Nach der Protokollierung des Kaufvertrages steht dem Makler, sofern Sie einen beauftragt hatten, seine Courtage zu. Diese ist nicht nur bundeslandabhängig, sondern auch verhandelbar.
Beim Hauskauf die Nebenkosten beachten
- Damit Sie nach dem Hauskauf im Grundbuch eingetragen werden können, muss dem Grundbuchamt der Nachweis der gezahlten Grunderwerbsteuer vorliegen. Die Grunderwerbsteuer beträgt einheitlich 3,5 Prozent mit Ausnahme von Berlin. Dort werden 4,5 Prozent verlangt.
- Mit der Bestellung einer Grundschuld fallen möglicherweise weitere Notarkosten an. Auch das Grundbuchamt erhebt für die Vormerkung und den endgültigen Eintrag noch einmal Gebühren.
- Die Notarkosten sind also nicht die einzigen Gebühren, welche bei einem Hauskauf anfallen. Entsprechend sollten Sie also das Eigenkapital kalkulieren.
- Eine stabile Finanzierung sieht vor, dass Sie 20 Prozent des Kaufpreises zuzüglich der Erwerbsnebenkosten selbst tragen können.