- 31.01.2012 Jens Wilke
- Notar
Oft ist der vormals geliebte Mensch nicht mehr wiederzuerkennen und zeigt Seiten von sich, die Sie vorher nie für möglich gehalten hätten. Grund genug, bestimmte Vereinbarungen in "Friedenszeiten" auszuhandeln.
Warum eine notarielle Vereinbarung sinnvoll ist
- Bei einer notariellen Vereinbarung wird der Notar damit beauftragt, ein Vertragswerk zu verfassen, das weder Sie noch Ihren Partner unangemessen benachteiligt.
- Zu unterscheiden ist zwischen zwei Arten notarieller Vereinbarungen. Die Trennungsvereinbarung regelt für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung die notwendigsten Angelegenheiten. Dies sind vor allem Verbleib der Kinder und das Umgangsrecht, Zuteilung der ehelichen Wohnung sowie Kindes- und Trennungsunterhalt (zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner).
- In der Scheidungsvereinbarung werden alle wichtigen Punkte geklärt, die bei einer Scheidung zum Streit führen können. Dies betrifft die Aufteilung des Hausrates, nachehelichen Ehegattenunterhalt, Höhe des Kindesunterhaltes, Regelungen betreffs des Kindesumgangs, Aufteilung von Vermögen und Immobilien etc.
- Bei einer notariellen Vereinbarung können Sie in der Zeit, in der eine Beziehung intakt ist, mit dem nötigen Respekt und Verständnis füreinander, Regelungen aushandeln, die nicht unfair sind und vermutlich auch niemanden benachteiligen.
Die Vorteile einer notariellen Vereinbarung
- Bevor bei einem Notar eine Vereinbarung unterschrieben werden kann, muss der Notar beide Ehepartner über die Bedeutung der Regelungen aufklären. Es wird also keiner übervorteilt.
- In guten Zeiten sind beide Ehepartner dazu bereit, an einer solchen Vereinbarung mitzuwirken. Wenn Sie sich erst einmal von ihrem Partner getrennt haben, kann es gut sein, dass es beispielsweise mit der Bereitschaft Unterlagen vorzulegen, plötzlich vorbei ist.
- Bevor Sie beispielsweise einen Unterhaltsanspruch tatsächlich durchsetzen könnten, müssten Sie erst einmal vor Gericht eine Klage einreichen. Eine notarielle Vereinbarung ersetzt Klage und Urteil. Sie können mit der notariellen Vereinbarung sofort einen Gerichtsvollzieher beauftragen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, beispielsweise mit einer Pfändung.
- Das gerichtliche Verfahren wird durch eine notarielle Vereinbarung spürbar entlastet. Das Gericht muss sich mit weniger Streitfragen befassen, die Scheidung kann schneller und unkomplizierter realisiert werden.
- Sie wissen schon vorher konkret, was im Falle einer Scheidung auf Sie zukommen wird. Dies kann sowohl beruhigend sein als auch die Hemmschwelle, einen solchen Schritt zu vollziehen, deutlich erhöhen.
- Eine notarielle Vereinbarung kann bereits vor der Eheschließung geschlossen werden. Dann wissen Sie, worauf Sie sich einlassen.
So realisieren Sie eine notarielle Vereinbarung
- Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, welche Dinge geregelt sein sollten, damit es darüber nicht zum Streit kommen muss. Nicht alle individuellen Umstände in ihrem Leben kann der Notar erahnen. Sie sollten also auch selbst wissen, welche Punkte in einer solchen Vereinbarung auftauchen sollen. Denn zum Beispiel auch der Verbleib von Haustieren kann vorher geklärt werden.
- Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin bei einem Notar. In dem Vorgespräch wird erörtert, welche Punkte geregelt werden sollen und was Ihnen dabei wichtig ist.
- Nach dem Vorgespräch verfasst der Notar einen Vertragsentwurf, den er Ihnen per Post übersendet. Sie können den Entwurf in Ruhe prüfen und ggf. mit dem Notar noch Änderungswünsche besprechen.
- In einem zweiten persönlichen Termin unterschreiben Sie dann nach ausführlicher Erklärung die notarielle Vereinbarung.
- Die Kosten sind von dem Gegenstandswert abhängig, also was alles geregelt werden soll und was es "wert ist", z. B. die Höhe der Unterhaltszahlungen. Realistisch sollten Sie mit einem Betrag zwischen 500,-- und 2.000,-- € rechnen.
- Die Bundesnotarkammer hilft bei der Berechnung von Notargebühren. Aber berücksichtigen Sie, dass die Kosten bei einer späteren Ehescheidung mit notarieller Vereinbarung deutlich niedriger sein werden, weil das Gericht über die Punkte aus der notariellen Vereinbarung dann nicht mehr entscheiden muß.
Wichtig: Knebelverträge, in denen einer der beiden Ehegatten unverhältnismäßig benachteiligt wird, sind nicht möglich. Auch der Verzicht auf Kindesunterhalt kann in einer notariellen Vereinbarung nicht wirksam erklärt werden.