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Niederschlagswassergebühr auf den Mieter korrekt umlegen - so gelingt es

Der Abfluss von Wasser ist gebührenpflichtig.
Der Abfluss von Wasser ist gebührenpflichtig.
Mietverträge sind voller Tücken. Vor allem wenn es um die Umlage der Nebenkosten und Betriebskosten geht, werden viele Fehler gemacht. Als Vermieter dürfen Sie auch die Niederschlagswassergebühr auf Ihren Mieter umlegen, aber nur, wenn Sie es formal richtig angehen.

Zugegeben: Es ist mühsam, einen schriftlichen Mietvertrag zu erstellen. Aber es geht oft um viel Geld. Jede Nachlässigkeit rächt sich, gerade im Mietrecht. Es reicht keinesfalls, sich über die Miete als solche zu einigen. Wie Sie wissen, gelten die Neben- und Betriebskosten für eine Mietwohnung aufgrund der ständigen Steigerungen inzwischen als zweite Miete.

Mieter zahlt Nebenkosten nach Vereinbarung

  • Die Neben- und Betriebskosten dürfen Sie auf Ihren Mieter umlegen. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten. Sie können im Mietvertrag die umzulegenden Kosten einzeln bezeichnen. Das ist mühsam. Vergessen Sie einzelne Kosten, gehen Sie leer aus. Der Mieter braucht dann keine Zahlung zu leisten. Also müssen Sie darauf achten, dass Sie alle Kosten erfassen, die Sie dem Mieter übertragen möchten.
  • Zu den Neben- und Betriebskosten einer Immobilie gehört auch die Niederschlagswassergebühr. Es handelt sich um eine Gebühr, die notwendigerweise durch die Nutzung einer Immobilie anfällt. Sie müssen diese also als solche im Mietvertrag bezeichnen. Nur dann muss sie der Mieter zahlen.
  • Die Gebühr wird Ihnen von Ihrer Stadtverwaltung dafür in Rechnung gestellt, dass das Regenwasser nicht in den mit Ihrer Immobilie verbauten Boden einsickern kann, sondern über den öffentlichen Kanal abgeführt wird.

Niederschlagswassergebühr ist Bestandteil der Berechnungsverordnung

  • Sie können es sich aber auch einfacher machen. Verweisen Sie wegen der auf den Mieter umzulegenden Neben- und Betriebskosten auf die 2. Berechnungsverordnung § 27 Anlage 3. Sie ist den Mustermietverträgen, die Sie im Schreibwarenhandel kaufen können, meist angeheftet. Sie können sie sich auch aus dem Internet herunterladen und dem Mietvertrag anheften.
  • Im Mustermietvertrag wird wegen der Berechnung und Umlegung der Neben- und Betriebskosten ausdrücklich auf diese Verordnung verwiesen. Verwenden Sie einen individuell gestalteten Mietvertrag, müssen Sie auf diese Verordnung verweisen und Sie zum Bestandteil des Mietvertrages machen.
  • In der Verordnung ist in Ziffer 3 ausdrücklich bestimmt, dass die Kosten für die Entwässerung des Gebäudes und des Grundstücks zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören. Der Mieter muss sie bei entsprechender Vereinbarung übernehmen.
  • Nach Ablauf des Kalenderjahres müssen Sie die Niederschlagswassergebühr gegenüber Ihrem Mieter in der Nebenkostenabrechnung genau abrechnen. Orientieren Sie sich an der Abrechnung, die Sie als Eigentümer der Immobilie von Ihrer Stadtverwaltung erhalten, und legen Sie die Kopie der Abrechnung Ihrer Nebenkostenabrechnung bei.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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