- 31.01.2012 Britta Odendahl
- Job in der Schweiz
- Krankenkasse
Wer einen Job in der Nicht-EU ausüben will, muss sich mit vielen Regeln befassen und oftmals im Ausland Steuern zahlen. Informieren Sie sich umfassend über die Auswirkungen und ziehen Sie den Vergleich. Es wird grundsätzlich unterschieden, ob Sie in der Schweiz leben und arbeiten oder ob Sie dort nur arbeiten und weiterhin in Deutschland leben. Im zweiten Fall sind Sie ein Grenzgänger in der Schweiz.
Nicht-EU Job - Arbeiten in der Schweiz
- Suchen Sie sich einen Job in der Schweiz. Für EU-Bürger, die in der Schweiz leben und einen Job ausüben wollen gilt, dass Sie dies unproblematisch tun können, wenn Sie einen Arbeitgeber in der Schweiz finden, der sie einstellt. Dies erleichtert das Auswandern ungemein. Die Schweiz bietet hohe Arbeitslöhne, finanzielle Sicherheit und eine hohe Lebensqualität, profitieren auch Sie davon und bewerben Sie sich in der Schweiz. Gut ausgebildete Fachkräfte werden dort gerne eingestellt. Eine Aufenthaltsbewilligung ist darüber hinaus für EU-Bürger nicht erforderlich.
- Verhandeln Sie mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber Ihr Gehalt. Löhne sind frei verhandelbar. Berücksichtigen Sie, dass die Höchstarbeitszeit nach dem Gesetz bei 45 Stunden liegt, lediglich im Bereich Medizin liegt Sie bei 50 Stunden. Üblicherweise werden in der Schweiz 42 Stunden pro Woche gearbeitet. Sie haben ca. vier bis fünf Wochen Urlaub.
- Suchen Sie sich im Nicht-EU-Land Schweiz eine Krankenversicherung. Hierzu müssen Sie vorweisen können, in der Schweiz zu arbeiten.
- Nun benötigen Sie eine Wohnung in der Schweiz.
Beachten Sie, dass Sie zuerst unbedingt eine Arbeitsstelle in der Schweiz benötigen, anderenfalls müssen Sie nach drei Monaten das Land verlassen.
Grenzgänger in der Schweiz
- Sie sind ein Grenzgänger, wenn Sie einen Job in einem Nicht-EU-Land ausüben und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. So können Sie Ihren Job in der Schweiz ausüben.
- Arbeiten Sie im Nicht-EU-Land Schweiz und wohnen weiterhin in Deutschland, so benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung, die Ihr zukünftiger Arbeitgeber für Sie beantragen kann. Hierzu muss er ein Gesuch bei der kantonalen Behörde einreichen. Sie erfahren auch bei der Behörde, welche Unterlagen Sie benötigen, dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die Dauer Ihrer Grenzgängerbewilligung hängt von der Dauer des Arbeitsvertrages ab.
- Grenzgänger sind in der Schweiz verpflichtet, einer Krankenversicherung beizutragen. Beachten Sie, dass das Optionsrecht gilt, nachdem Sie wählen können, ob Sie in der Schweiz oder in Deutschland krankenversichert sind. Informieren Sie sich auf der Website Grenzgänger-Service.
- Wer als Grenzgänger in dem Nicht-EU-Land Schweiz arbeitet, sollte beachten, dass der Arbeitgeber 4,5 % Quellensteuer vom Bruttogehalt einbehält und an die Schweizer Behörden abführt. Sie können dies in Deutschland bei Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich angeben. Für Sie gilt weiterhin das deutsche Steuerrecht. Es fallen je Quartal Steuervorauszahlungen in Deutschland an.