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Neugekauftes Handy zurückgeben - so geht's

Nichts und niemand ist perfekt.
Nichts und niemand ist perfekt. © Benjamin_Klack / Pixelio
Die Freude ist groß. Zumindest vorher. Danach sieht es oft anders. Ihr neues Handy entspricht nicht Ihren Erwartungen. Sie können es unter Umständen zurückgeben, aber wie gesagt: nur unter Umständen. Und diese sollten Sie kennen.

Sie kennen den Grundsatz: Vertrag ist Vertrag! Sie können einen Vertrag, den Sie vorbehaltlos geschlossen haben, nicht mehr einseitig rückgängig machen und können Ihr neu gekauftes Handy nicht ohne Weiteres an den Verkäufer zurückgeben. Eine Rückgabe ist nur in bestimmten Fällen möglich. Wenn Sie diese Fälle kennen, ersparen Sie sich manchen Ärger.

Ein Handy hat kein eingebautes Rückgaberechtsmodul

  • Machen Sie sich klar: Wenn Sie etwas gekauft haben, müssen Sie es behalten. Könnten Sie eine Ware ohne Weiteres zurückgeben, wäre jegliche vertragliche Vereinbarung überflüssig. Genauso gut könnte der Verkäufer dann jederzeit auch von Ihnen verlangen, dass Sie Ihr gerade bei ihm gekauftes Handy wieder zurückgeben, vielleicht, weil er es teurer an einen anderen Kunden verkaufen könnte.
  • Sie können Ihr Handy zurückgeben, wenn Sie sich beim Kauf vorbehalten haben, dass Sie das Handy drei Tage zuhause testen möchten und der Verkäufer Ihrem Wunsch zugestimmt hat. Es handelt sich rechtlich um einen Kauf auf Probe, der aber ausdrücklich als solcher vereinbart werden muss. Lassen Sie sich dieses Recht schriftlich unbedingt bestätigen.

Mit Widerrufsrecht die Ware zurückgeben

  • Eine weitere Möglichkeit, dass Sie Ihr neu gekauftes Handy an den Verkäufer zurückgeben können, besteht dann, wenn Sie es online im Internet gekauft haben. Sie haben dann ein Widerrufsrecht und können innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie das Handy erhalten haben, gegenüber dem Verkäufer den Kaufvertrag widerrufen und das Handy an ihn zurückgeben.
  • Beachten Sie, dass ein solches Widerrufsrecht nur bei gewerblichen Verkäufern besteht, nicht aber bei Privatverkäufen. Sie brauchen keinerlei Gründe angeben.
  • Lesen Sie dazu die Vertragsbedingungen, in denen Sie ausdrücklich auch über ein solches Widerrufsrecht belehrt worden sind.

Rückgabe im Gewährleistungsfall

  • Sie können Ihr neu gekauftes Handy außerdem zurückgeben, wenn es Mängel hat. Dann stehen Ihnen die Gewährleistungsrechte des Kaufrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu. Ein Mangel liegt dann vor, wenn das Handy zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht tauglich ist oder gravierende Beeinträchtigungen aufweist, sichtbar zerkratzt ist oder sich nicht einschalten lässt.
  • Beachten Sie, dass Sie das Handy nicht mit der Begründung zurückgeben können, dass Ihnen die Farbe nicht gefällt oder der Bedienungskomfort Ihren Ansprüchen nicht genügt. Um diese Umstände zu vermeiden, müssen Sie das Handy vor dem Kauf begutachten. Entscheiden Sie sich zum Kauf gilt: Vertrag ist Vertrag.
  • Bei einem Mangel besteht Ihr Gewährleistungsanspruch dann zunächst insoweit, als Sie dem Verkäufer ein Nachbesserungsrecht zugestehen müssen. Der Käufer kann versuchen, das Handy zu reparieren oder es gegen ein Handy gleichwertiger Bauart auszutauschen. Sie können es trotz des Mangels also noch nicht so ohne Weiteres zurückgeben.
  • Nur dann, wenn der Verkäufer nicht nachbessern kann, beispielsweise weil er kein Ersatzhandy zur Verfügung hat, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis zurückverlangen und ihm das Handy zurückgeben.
  • Aber auch dann ist Voraussetzung, dass es sich um einen erheblichen Mangel handelt, der es Ihnen unzumutbar macht, das Handy zu behalten. Ist der Mangel unerheblich, dürfen Sie allenfalls den Kaufpreis mindern. Wo die Grenze zwischen einem erheblichen und einem weniger erheblichen Mangel verläuft, ist oft sehr subjektiv bedingt und schwierig zu entscheiden.

Besser ist jedenfalls, wenn Sie vor dem Kauf die Ware möglichst im Ladengeschäft prüfen und auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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