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Neue Tür, wer zahlt? - So einigen Sie sich mit dem Vermieter

Eine neue Tür kann teuer sein.
Eine neue Tür kann teuer sein.
Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern sind leider allzu häufig. Oft geht es darum, wer für die Kosten von Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten aufkommen muss. Besser ist es dann, wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter einigen, wer zum Beispiel die Kosten einer neuen Tür zahlt, statt sich lange darüber zu streiten.

Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter darüber einigen wollen, wer die Kosten für eine neue Tür zahlt, sollten Sie allerdings auch wissen, dass Sie als Mieter dazu in der Regel nicht verpflichtet sein werden.

Die Kostenübernahme bei einer neuen Tür

  • Entscheidend kann zunächst sein, welche Tür überhaupt erneuert oder ersetzt werden soll. Wohnen Sie in einem größeren Wohnhaus mit einzelnen Mietwohnungen und es geht um die Erneuerung der Haustür, ist dies Sache des Vermieters.
  • Ist Ihre eigene Wohnungstür defekt oder muss das Türschloss erneuert werden, ist auch dies zunächst Sache des Vermieters. Denn der Vermieter hat die Mietsache "während der Mietzeit" in einem "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" zu erhalten, vgl. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB.
  • Schließt Ihre Tür nicht mehr richtig oder weist sie einen anderen gravierenden Defekt auf, sollten Sie diesen Mangel dem Vermieter so schnell wie möglich anzeigen.
  • Unterlassen Sie dies, dann können Sie nämlich möglicherweise sogar zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn dem Vermieter daraus ein Schaden entsteht (zum Beispiel Vandalismus in der Wohnung), vgl. § 536c Abs. 2 S. 1 BGB.
  • Sie können in einem solchen Fall versuchen, Ihren Vermieter telefonisch zu informieren und sollten dieses Gespräch auch in einer kurzen Notiz festhalten. Um die Information des Vermieters später in einem Streitfall nachweisen zu können, ist es jedoch besser, ein Fax zu schicken und auch das Sendeprotokoll auszudrucken. 
  • Zudem sollten Sie den bestehenden Mangel zu dem Zeitpunkt, wo Sie ihn entdeckt und dem Vermieter mitgeteilt haben, fotografisch festhalten. Denn dann können Sie später nachweisen, dass mögliche weitere Verschlechterungen der Mietsache erst nach Information des Vermieters darüber eingetreten sind.   

Wenn der Vermieter nicht zahlt

  • Problematisch kann es höchstens werden, wenn Sie als Mieter für den Mangel verantwortlich sind. Dann wäre zu überlegen, ob sich ein möglicher Defekt an der Tür aus einem vertragsgemäßen Gebrauch ergeben hat oder Sie die Tür mutwillig beschädigt haben.
  • Einen durch einen vertragsgemäßen Gebrauch verursachten Defekt der Tür haben Sie als Mieter nicht zu vertreten, vgl. § 538 BGB. Die Kosten einer neuen Tür brauchen Sie daher auch nicht zu tragen.
  • Wenn Sie die Tür jedoch mutwillig beschädigt haben, werden Sie es am Ende sein, der zahlt. Denn dann hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch gegen Sie, vgl. § 823 Abs. 1 BGB. Allerdings müsste der Vermieter dies im Streitfall auch nachweisen können.
  • Wenn Sie einen privaten Vermieter haben und nicht bei einer großen Wohnungsgesellschaft wohnen, wird es meist leichter sein, sich im Streitfall auf einen Kompromiss zu einigen. Wenn zum Beispiel das Türschloss ohnehin erneuert werden müsste, Sie jedoch Wert auf eine besondere Sicherheitstür legen, die der Vermieter nicht bezahlen will, schlagen Sie ihm doch vor, die Kosten zu teilen. Versuchen Sie, Ihren Vermieter mit dem Argument zu überzeugen, dass eine besonders sichere Tür schließlich auch eine Aufwertung der Mietsache bedeutet.         

Bei einer neuen Haus- oder Wohnungstür wird es in der Regel der Vermieter sein, der dafür zahlt. Ist die Wohnungstür allerdings funktionsfähig und weist keinen Mangel auf, gefällt Ihnen jedoch nicht mehr, werden Sie die Kosten einer neuen Tür selbst übernehmen müssen.      

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