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Neue Musikschule gründen - diese Schritte sollten Sie gehen

Mit anderen die Liebe zur Musik teilen
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Wer eine neue Musikschule gründen möchte, hat zwei Möglichkeiten: Entweder eröffnen Sie eine eigenständige Schule oder Sie übernehmen als Franchisenehmer eine Schule.

Musikschule als Franchisenehmer gründen

  • Mit einer musikalischen Ausbildung ist es möglich, eine neue Musikschule zu gründen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, entweder völlig neu anzufangen oder sich als Franchisenehmer selbstständig zu machen.
  • Franchisegeber sind beispielsweise Yamaha, Music Academy Franchise, Modern Music School oder Musikschule Fröhlich.
  • Jede dieser einzelnen Musikschulen bietet Programme, mit denen eine Schule für Musikunterricht gegründet werden kann.
  • Allerdings wird eine sogenannte „Einstiegsgebühr“ verlangt, die bis zu 5.000 € betragen kann. Auch eine Provision am Gewinn ist Pflicht. In dieser Gebühr sind Schulungen für die Lehrer, Verträge, Homepage, Visitenkarten, Software, etc. enthalten.

Eine neue Musikschule aufmachen

  • Wer sich nicht als Franchisenehmer abhängig machen möchte, kann das Wagnis „Neue Musikschule“ auch so angehen. Allerdings sollte eine musikalische Ausbildung schon vorhanden sein. Das ist neben dem Eigenkapital die Grundvoraussetzung für die Gründung einer Schule.
  • Fertigen Sie zuerst einen Businessplan an - falls Sie einen Kredit der Bank benötigen.
  • Eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig. Allerdings muss das Finanzamt informiert werden.
  • Sobald die Finanzierung steht, geht es an das Mieten einer Räumlichkeit. In der Anfangszeit können Sie den Unterricht auch bei sich zu Hause oder in Räumlichkeiten der Gemeinde abhalten.
  • Vergessen Sie nicht, sich Musikinstrumente und Noten zu besorgen. Je nachdem, wie groß Ihre Schule sein soll, können Sie auch Lehrer einstellen.
  • Gehen Sie in Kindergärten, Schulen und in private Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, stellen Sie sich vor und verteilen Sie Flyer. So bekommen Sie erste Kunden.
  • Bereiten Sie Verträge für Ihre Kunden vor und lassen Sie diese vom Anwalt gegenprüfen.
  • Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihre Buchhaltung selbst zu führen, suchen Sie sich einen Buchhalter. Spätestens bei der ersten Steuererklärung nach Unternehmensgründung werden Sie ihn brauchen.
  • Wie Ihre Schule dann letztendlich laufen wird, hängt von Ihnen und den Gegebenheiten Ihrer Umgebung ab.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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