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Nettogewicht und Abtropfgewicht - so wird es ermittelt

Abtropfgewicht muss bei eingelegten Kohlkonserven angegeben werden
Abtropfgewicht muss bei eingelegten Kohlkonserven angegeben werden
Es ist eine anerkannte Tatsache, dass sich beim maschinellen Befüllen von Verpackungseinheiten (Gläser, Dosen, Kartons) Schwankungen nicht vermeiden lassen. Die Fertigverpackungsverordnung sowie die EU-Fertigpackungsrichtlinie regeln, welche Abweichungen vom aufgedrucktem Nettogewicht erlaubt sind. Werden feste Lebensmittel mit einer Aufgußflüssigkeit befüllt, muss auch das Abtropfgewicht mit angegeben werden.

Was Sie benötigen:

  • Küchenwaage
  • Sieb

Verbraucher haben ein Recht auf Preiswahrheit und Preisklarheit. Möglichst genaue Gewichtsangaben gehören besonders bei verpackten Lebensmitteln mit dazu. Außerdem dürfen Verpackungen (groß mit kleinem Inhalt) Kunden nicht in die Irre führen. 

Nettogewicht - gesamte Füllmenge ohne Verpackung

Werden feste Lebensmittel in einer Aufgussflüssigkeit angeboten, muss auf der Verpackung  neben dem Nettogewicht (gesamte Füllmenge) auch noch das Abtropfgewicht angegeben werden. Bei Ölsardinen ist das nicht der Fall. Hier zählt das Öl zum Gesamtgewicht.

  • Als Aufgussflüssigkeiten gelten bestimmte Stoffe beziehungsweise Mischungen, die für den Kauf des eigentlichen Inhalts nicht ausschlaggebend sind. Dazu gehören Wasser, Salzlake, wässrige Salzlösungen, Essig, Genusssäure in wässriger Lösung, wässrige Zuckerlösungen oder Gemüse- und Fruchtsäfte bei Gemüse und Obst.
  • Das Abtropfgewicht sollten Sie auf jeder Verpackungseinheit leicht erkennen und deutlich lesen können. Füllmengen werden bei flüssiger Ware (Milliliter, Liter) und bei sonstiger Ware (Gramm, Kilogramm) angegeben. 

Gewichtsangaben selbst überprüfen

Kaufen Sie bestimmte Fertigwaren (Fertigprodukte, Konserven) im Supermarkt, bei denen Sie den Eindruck  haben, dass Gewichtsangaben nach Abzug von Flüssigkeiten nicht realistisch sind, können Sie Gewichtsangaben sehr einfach selbst überprüfen.

  • Das Nettogewicht bildet der eigentliche Wareninhalt. Wiegen Sie mit Verpackung, müssen Sie das Verpackungsgewicht abziehen.
  • Wenn Sie das Abtropfgewicht bestimmen möchten, müssen Sie feste Bestandteile von der Aufgussflüssigkeit trennen. 
  • In Unternehmen, die Konserven und andere Fertigprodukte unter Zusatz von Flüssigkeiten herstellen, erfolgt die Überprüfung des Gewichtes unter Zuhilfenahme immer mehrerer Gebinde einer Charge.

So ermitteln Sie das Abtropfgewicht 

  1. Die Konservenware wird vor Messbeginn ausreichend gekühlt. Bedeutung hat das beim Abfüllen in Anlagen. Hier werden immer erwärmte Produkte verarbeitet oder nach dem Verpacken erhitzt. Gewichte verändern sich entsprechend.
  2. Als Abtropfzeit sollten Sie zwei Minuten einplanen. Diese beginnt, sobald Sie das unverpackte Lebensmittel auf das Prüfsieb geben. 
  3. Sie sollten darauf achten, dass die Aufgussflüssigkeit komplett abfließen kann und sich nicht in eventuellen Wassertaschen sammelt.
  4. Messen Sie mit einer geeichten Waage und einem geeigneten Prüfsieb. Bei der Gewichtsermittlung in Unternehmen sind Durchmesser, Höhe, Maschenweite und Drahtstärke vorgegeben, um vergleichbare Messergebnisse zu erhalten.

Das erhaltene Ergebnis können Sie zum einen mit dem Nettogewicht und zum anderen mit dem aufgedrucktem Abtropfgewicht vergleichen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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