- 03.02.2012 Thomas Detlef Bär
- Personalausweis/Reisepass
- ausgefülltes Meldeformular
Gesetzliche Regelungen bezüglich eines bestimmten Wohnsitzes spielen in Deutschland in mehreren Zusammenhängen eine Rolle. Wenn Sie mehrere Wohnungen bewohnen, müssen Sie dem Meldeamt Angaben zum Hauptwohnsitz und zu einem Nebenwohnsitz haben.
Meldebehörden verlangen Angaben zum Nebenwohnsitz oder Hauptwohnsitz
- Sie müssen sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt dann anmelden, wenn Sie nach einem Umzug eine neue Wohnung bezogen haben. Eine Anmeldung ist beispielsweise auch dann erforderlich, wenn Sie als Student oder Beschäftigter für eine bestimmte Zeit den Wohnort wechseln, einen eigentlichen Hauptwohnsitz an einem anderen Ort dennoch weiter bewohnen.
- Das Anmeldeverfahren ist innerhalb von sieben Tagen persönlich oder mittels eines Bevollmächtigten durchzuführen. Von Ihrem alten Wohnsitz müssen Sie nicht persönlich abmelden. Das erfolgt automatisch mit der Neuanmeldung.
- In den meisten Bundesländern ist die Anmeldung noch kostenfrei. Lediglich in Hamburg fällt eine geringe Gebühr von 6 Euro (Stand 2012) an.
Gemeinden möchten Sie gern mit Hauptwohnung anmelden
- Die Gemeinde wird bei mehreren Wohnungen von Ihnen die Angabe von Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz verlangen. Wenn Sie ganz normal und komplett umziehen, ist die Nennung des Hauptwohnsitzes einfach.
- Leben Sie allein an verschiedenen Wohnorten, kann es passieren, dass die Behörde einen Nebenwohnsitz nicht anerkennen will und sie von Ihnen verlangt, einen Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz zu erklären. Hier müssen Sie alle Umstände gesondert darlegen.
- Wenn ein Teil der Familie an einem Hauptwohnsitz verbleibt und Sie lediglich zum Studieren oder Arbeiten eine weitere Wohnung mieten, gibt es in der Regel keine Probleme mit der Behörde bei Anerkennung des Zweitwohnsitzes.
Terminreservierung für Anmeldung von Neben- oder Hauptwohnsitz nutzen
- Wenn Sie den Umzug abgeschlossen haben, melden Sie sich persönlich mit Ihrem Personaldokument beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Ein bevollmächtigter Vertreter kann das auch übernehmen. Neben der Vollmacht benötigt er das von Ihnen unterschriebene Meldeformular.
- Eine Ausnahme macht lediglich Bayern. Hier können Sie alternativ auch den postalischen Weg wählen. Die Frist zur Anmeldung beträgt daher auch zwei Wochen. Zu einem späteren Zeitpunkt lassen Sie aktuelle Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen.
- Das Meldeformular können Sie vorab im Internet (Webseite Gemeinde) runterladen. Sie erhalten es auch in der Behörde und füllen es vor Ort aus.
- Vergessen Sie bei einer Hauptwohnsitzmeldung nicht, Führerschein und Fahrzeugdokumente umschreiben zu lassen.
Bei Bürgerämtern größerer Städte können Sie sich einen Termin via Internet reservieren. Das verringert die Wartezeit unter Umständen sehr.