Wer Elterngeld vom Staat erhält, darf höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ob sich ein Nebenverdienst aber während des Elterngeldbezugs tatsächlich auch rentiert, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- 30.06.2011 Annett Atron
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Im ersten Jahr der Elternzeit erhalten Sie vom Staat Elterngeld. Dies beträgt seit 2011 65 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Der monatliche Mindestbetrag beim Elterngeld liegt bei 300,- Euro, während der Höchstbetrag derzeit bei 1800,- Euro liegt. Für Geringverdiener stockt der Staat das Elterngeld allerdings prozentual etwas auf.
Nebenverdienst während der Elternzeit
- Während Sie sich in Elternzeit befinden, dürfen Sie maximal einer Beschäftigung à 30 Stunden die Woche nachgehen.
- Diese Regelung ist auch unabhängig vom Elterngeldbezug, welches nicht die gesamte Elternzeit hindurch gezahlt wird, sondern nur 12 bis 14 Monate.
- Da das gezahlte Elterngeld nur 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens beträgt, überlegen Sie vielleicht wie viele Mütter, Ihr Einkommen mit einem Nebenverdienst aufzustocken. Hierbei müssen Sie bedenken, dass jeder Nebenverdienst auf das zu zahlende Elterngeld angerechnet wird.
- Das Elterngeld wird, wenn Sie einem Nebenverdienst nachgehen, nicht mehr nach Ihrem vorherigen Nettoeinkommen berechnet, sondern bezieht sich dann auf die Differenz zwischen Nebeneinkommen und Ihrem vorherigen Nettoeinkommen.
- Da es auch keine Freibeträge gibt, sollten Sie vorher genau ausrechnen, ob sich Ihr Einkommen mit einem Nebenverdienst auch tatsächlich verbessert.
- Als Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie sehr genau im Voraus einschätzen, wie hoch Ihr zu erwartendes Einkommen sein wird.
- Stellt sich nach Ablauf des Elterngeldbezugs heraus, dass Sie mehr verdient haben, müssen Sie nämlich einen Teil des gezahlten Elterngelds zurückerstatten.
So berechnen Sie das Elterngeld
- Haben Sie vor dem Elterngeldbezug z. B. 1.300,- Euro netto verdient, beträgt Ihr zu erwartendes Elterngeld 65 Prozent davon, also 845,- Euro.
- Beträgt Ihr Einkommen aus einem Nebenverdienst beispielsweise 500,- Euro, werden diese von Ihrem ehemaligen Nettoverdienst abgezogen. Grundlage zur Berechnung bilden dann die übrig bleibenden 800,- Euro.
- Das Elterngeld verringert sich also von vormals 845,- Euro auf 520,- Euro. Mit einem Nebenverdienst à 500,- Euro haben Sie dann also tatsächlich lediglich 175,- Euro mehr im Monat.