- 20.05.2011 Uwe Rabolt
Für eine Nebenkostenabrechnung gelten formale Kriterien
Wie Sie dem Mieter die Nebenkostenabrechnung zustellen, bleibt Ihnen überlassen. Dies kann sowohl postalisch als auch per E-Mail sein. Die Vorschrift besagt lediglich, dass die Zustellung in schriftlicher Form erfolgen muss. Die Aufstellung selbst ist ein sehr komplexer Vorgang, da der Mieter die Abrechnung verstehen muss, ohne fachliche Hilfe zu bemühen.
- Die Nebenkostenabrechnung ist der häufigste Grund für Differenzen zwischen Mieter und Vermieter. Je präziser und schlüssiger die Aufstellung erfolgt, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es unnötige Diskussionen gibt.
- In der Nebenkostenabrechnung müssen nicht nur die Nebenkosten aufgelistet werden. Vielmehr verlangt das Recht, dass der Ort, sprich die Wohnung, deren Größe, die korrekte Anschrift des Mieters und der Abrechnungszeitraum genannt werden. Sollte der Mieter zwischenzeitlich verzogen sein, gleichen Sie für die Zustellung die neue Anschrift und seine E-Mail-Adresse ab.
- Neben dem Abrechnungszeitraum, muss die Nebenkostenabrechnung auch die entsprechenden Verbrauchseinheiten aufweisen, beispielsweise die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter Wasser und die Art der Umrechnung. Diese kann, wenn es keine vorgegebenen Abrechnungseinheiten gibt, personen- oder quadratmeterbezogen erfolgen.
Zustellung per E-Mail mit Sendeprotokoll nachweisen
- Um bei der Zustellung der Nebenkostenabrechnung im Zweifelsfall keine Fristen zu überschreiten, dokumentieren Sie die Zustellung per E-Mail durch das Sendeprotokoll. Das bedeutet, wenn Ihr E-Mail-Client über eine Funktion verfügt, die in etwa lautet "die Mail wurde erfolgreich versendet", drucken Sie diesen Hinweis aus.
- Im Zweifelsfall sind Sie als Vermieter in der Beweispflicht, dass die Nebenkostenabrechnung dem Mieter fristgemäß zugestellt wurde.