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Arbeiten mit 15 - so halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben

Beachten Sie die gesetzlichen Regelungen.
Beachten Sie die gesetzlichen Regelungen. © Susann von Wolffersdorff / Pixelio
Wenn Sie mit 15 Jahren nebenbei etwas Geld verdienen oder in den Ferien arbeiten möchten, müssen Sie einige gesetzliche Vorgaben beachten, die teilweise sehr kompliziert sind. Doch nicht gleich aufgeben, es ist alles nur halb so schlimm.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz als gesetzliche Grundlage

  • Das wichtigste Gesetz, welches Sie beachten müssen, wenn Sie mit 15 Jahren bereits arbeiten möchten, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Mit diesem Gesetz soll der Schutz junger Menschen unter 18 Jahren, die sich in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis befinden, gewährleistet werden. Dazu zählen auch beispielsweise Nebenjobs und Ferienarbeiten.
  • Das Jugendschutzgesetz differenziert grundsätzlich zwischen Kindern (unter 15 Jahre) und Jugendlichen (15-17 Jahre). Mit 15 Jahren fallen Sie unter die Kategorie „Jugendliche“. Wenn Sie allerdings noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten Sie grundsätzlich als „Kind“ nach dem  Jugendarbeitsschutzgesetz und müssen Beschränkungen in Kauf nehmen.

Das müssen Sie beachten

  • Gehen Sie noch zur Schule, fallen Sie wie erwähnt unter die Kategorie „Kind“. Das heißt, dass Sie nur mit ausdrücklicher Erlaubnis Ihrer Eltern arbeiten dürfen - und dies auch nur bis zu zwei Stunden täglich (in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden), nicht vor dem Schulunterricht und nicht nach 18 Uhr sowie nicht vor 8 Uhr. Allerdings gibt es hierbei die Ausnahme, dass Sie pro Jahr vier Wochen in den Schulferien arbeiten dürfen. Die berufliche Tätigkeit können Sie an einem Stück oder über das Jahr hinweg verteilt ausüben.
  • Fallen Sie unter die Kategorie „Jugendlicher“ oder nutzen Sie die Schulferien-Klausel, dürfen Sie mit 15 Jahren bis zu 40 Stunden in der Woche bzw. bis zu 8 Stunden pro Tag arbeiten - Pausen zählen dabei aber nicht mit. Sie darf an Werktagen nur dann auf 8 ½ Stunden erhöht werden, wenn sie dafür an einem anderen Werktag derselben Woche reduziert wird.
  • Sie haben das Recht auf vorgeschriebene Ruhepausen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4 ½ bis zu 6 Stunden beträgt diese 30 Minuten, für von mehr als 6 Stunden 60 Minuten.
  • Weiterhin dürfen Sie nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten. Zudem müssen auf jeden Fall zwischen dem Feierabend des vorherigen Arbeitstages und dem nächsten Arbeitsbeginn 12 Stunden Pause liegen.
  • Grundsätzlich gilt für Sie eine Fünf-Tage-Woche, sodass Sie nur von Montag bis Freitag arbeiten dürfen. Für bestimmte Berufszweige und Einrichtungen wie etwa Gaststätten, Verkehrsbetriebe, Landwirtschaft, Pflegeheime, Verkaufsstellen und Familienhaushalte bestehen jedoch Ausnahmen. Sollten Sie ausnahmsweise an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag arbeiten dürfen, haben Sie Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche.
  • Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber Sie über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Verhinderung am Arbeitsplatz unterweisen.
  • Jeder Unternehmer ist unfallversichert. Somit sind Sie auch als Schüler, wenn Sie einen Ferienjob ausüben, über das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, versichert.

Diese Arbeiten dürfen Sie mit 15 nicht ausführen

  • Für die Arbeitsplätze von jungen Menschen herrschen besondere Schutzbestimmungen. Jegliche Arbeiten und Berufe, die eine Gefahr für Gesundheit oder Leben darstellen, sind für Sie als Jugendlicher verboten.
  • Dies umfasst vor allem Tätigkeiten, die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind und ihre Gesundheit gefährden können (bspw. mittels negativer Einwirkungen durch Hitze, Kälte, Nässe, Lärm oder gefährlichen Stoffen) oder welche die allgemeine Leistungsfähigkeit von Jugendlichen übersteigen (unabhängig von ihren persönlichen Fähigkeiten!) oder Sie sittlichen Gefahren aussetzen würden.
  • Akkordarbeit oder andere tempoabhängige Arbeiten dürfen Sie ebenfalls grundsätzlich nicht ausführen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn die Arbeit, sofern es keine Akkordarbeit ist, unter Aufsicht erfolgt und für eine Ausbildung notwendig wäre. 
helpster.de Autor:in
Kevin Höbig
Kevin HöbigKevin ist ein alter Hase bei HELPSTER. Als Webdesigner und Mediengestalter, der auch auf journalistische Erfahrung zurückblicken kann, beschäftigt er sich nicht nur privat mit technischen Themen. Dank seines Wissens hilft er anderen oft mit praktischen Tipps weiter.
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