- 21.12.2011 Heike Dommnich
Der Name Schnurtzelchen gefällt Ihnen nicht? Und Müller finden Sie auch langweilig? Ihr Vorname hat Sie schon immer geärgert? In Deutschland können Sie Ihren Namen nicht nach Lust und Laune ändern. Es gibt einige Regeln zur Namensänderung.
Zulässige Gründe für die Änderung des Namens in Deutschland
- Im deutschen Namensrecht gilt der Grundsatz der Unabänderlichkeit des Namens. Sie dürfen Ihren Namen also nicht beliebig ändern.
- Bei einer Heirat oder auch einer Scheidung ist die Namensänderung in Deutschland jedoch normal und/oder zulässig. Die Namensänderung bei der Heirat ist sicher der häufigste Anlass. Nach der Scheidung, können Sie entscheiden, ob Sie Ihren Namen behalten oder den alten Namen wieder annehmen. Auch die Bildung eines Doppelnamens ist nach der Scheidung erlaubt.
- Weitere Gründe zur Namensänderung in Deutschland können sein: Ihr Name wirkt lächerlich, anstößig oder er ist sehr schwer auszusprechen oder zu schreiben.
- Den Antrag auf Namensänderung stellen Sie in der Wohnsitzgemeinde. Die Höhe der Gebühren dafür hängt vom Anlass der Namensänderung ab.
- Bei einer Heirat kostet die Namensänderung in Deutschland nichts. Nach einer Scheidung fällt in der Regel nicht mehr als ein zweistelliger Betrag an. Bei der Änderung des Vornamens oder sogar des Familiennamens ohne solchen Anlass zahlen Sie in Deutschland bis zu vierstellige Summen. Erkundigen Sie sich am besten in Ihrer Gemeinde. Dazu kommen immer noch einige Folgekosten.
Nach der Namensänderung – das sollten Sie beachten
- Nach der Namensänderung müssen Sie in Deutschland mehrere Dinge erledigen. Lassen Sie sich dafür nicht zu lange Zeit, es ist immer besser, aktuelle Dokumente zur Hand zu haben.
- Als erstes melden Sie Ihren Personalausweis und den Reisepass um. Das erfolgt in der Gemeindeverwaltung.
- Auch der Führerschein und die Zulassungspapiere Ihres Fahrzeuges sollten Sie möglichst zeitnah ummelden.
- Es folgen Ihre Bank und Ihre Krankenkasse, sie natürlich auch den neuen Namen benötigen.
- Wenn Sie angestellt sind, bekommt Ihr Arbeitgeber die Informationen zum neuen Namen. Bei Selbständigen, sollten Sie natürlich das Finanzamt in Deutschland informieren.
- Alle Versicherungen schreiben Sie an. Legen Sie dazu einfach eine Kopie des Dokumentes zur Namensänderung bei.
- Auch die GEZ, Ihr Vermieter, der Stromanbieter und andere sollten Sie nach einer Namensänderung informieren.
- Zuletzt denken Sie an Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden, an Adressen bei Versandhäusern, Amazon, Ebay und anderen Institutionen. Es ist lästig, einige Kataloge nach einer Namensänderung doppelt zu erhalten.