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Nachmieter empfehlen - so machen Sie es richtig

Einigen Sie sich über einen Nachmieter.
Einigen Sie sich über einen Nachmieter. © Stephanie Hofschlaeger / Pixelio
Wenn Sie eine neue Wohnung gefunden haben, kommen Sie aus dem alten Mietvertrag oft nur heraus, wenn Sie für die alte Wohnung Nachmieter empfehlen können. Dazu müssen Sie einiges wissen.

Was Sie benötigen:

  • Mietvertrag
  • Nachmietervertrag

Rechtliches zum Thema Nachmieter

Viele Mieter gehen davon aus, dass Sie das Recht haben, eine Wohnung jederzeit zu kündigen, wenn Sie nur geeignete Nachmieter empfehlen. Ganz so einfach ist das nicht, denn grundsätzlich müssen Sie sich an einen einmal abgeschlossenen Vertrag halten. Schließlich sind Sie als Mieter auch nicht einverstanden, wenn Ihnen der Vermieter eine Ersatzwohnung stellt und Sie umziehen sollen. Grundsätzlich gilt:

  • Wenn im Mietvertrag eine Ersatzmieter- oder Nachmieterklausel vereinbart worden ist, haben Sie einen Anspruch darauf, aus dem Vertrag entlassen zu werden, wenn Sie geeignete Nachmieter empfehlen.
  • Gibt es keine Nachmieterklausel, haben Sie in Ausnahmefällen das Recht einen Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn Sie Nachmieter empfehlen. Wichtig ist, dass Ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann und die Restlaufzeit des Mietvertrages noch lang ist. Als lange Restmietzeit werden üblicherweise Fristen von deutlich über 3 Monaten betrachtet.
  • Damit die Fortsetzung des Mietvertrages als unzumutbar betrachtet wird, müssen Sie wichtige Gründe angeben. Der Wunsch eine neue Wohnung zu beziehen oder mit einem Freund zusammenzuziehen, reicht nicht aus, dass Sie, nachdem Sie Nachmieter empfohlen haben, aus dem Vertrag entlassen werden müssen. Ein berufsbedingter Umzug in eine andere Stadt, ein Umzug, weil Sie pflegebedürftig geworden sind und die Pflege in der Wohnung nicht möglich ist, oder ein plötzlicher Familienzuwachs sind in der Regel solche gewichtigen Gründe. Es geht dabei um die Abwägung von sogenannten schutzwürdigen Interessen. Ihr Wunsch, den Vertrag aufzuheben, wird gegen das Recht des Vermieters auf Vertragserfüllung abgewogen.

Generell gilt, dass Sie kaum einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf haben, nach dem Empfehlen von Nachmietern aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Sie sollten sich also mit dem Vermieter einigen.

So empfehlen Sie einen Ersatzmieter

  1. Setzen Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung und besprechen Sie mit diesem Ihren Kündigungswunsch. Wenn der Vertrag eine Nachmieterklausel enthält, teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie Nachmieter empfehlen werden. In allen anderen Fällen treffen Sie am besten schriftlich eine Vereinbarung darüber, dass der Vermieter einen geeigneten Nachmieter akzeptieren wird. Lehnt der Vermieter einen Nachmieter grundsätzlich ab, macht es keinen Sinn, einen zu suchen.
  2. Bieten Sie die Wohnung nach der Einigung mit dem Vermieter unter Nennung Ihrer Kontaktdaten an, damit sich die Interessenten bei Ihnen melden. Zeigen Sie jenen die Wohnung und den Mietvertrag, in den diese eintreten sollen, und erkundigen Sie sich nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Die potenziellen Nachmieter sollten Ihnen in dieser Hinsicht ähnlich sein. Wenn Sie eine Wohnung alleine bewohnt haben, muss der Vermieter keine Familie akzeptieren, und wenn Sie in gesicherten Einkommensverhältnissen leben, kann der Vermieter Nachmieter ablehnen, die in anderen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
  3. Geben Sie allen geeigneten Nachmietern die Kontaktdaten des Vermieters und bitten Sie diese, sich bei dem Vermieter zu melden. Rufen Sie die Nachmieter, die Sie empfehlen, nach ein paar Tagen an und fragen Sie sie, wie das Gespräch mit dem Vermieter gelaufen ist. Notieren Sie sich alle relevanten Daten, wie Ort, Datum, Uhrzeit der Gespräche (Ihr Gespräch mit dem Nachmieter, Gespräch des Nachmieters mit dem Vermieter). So haben Sie einen Nachweis für den Fall, dass der Vermieter, obwohl Sie ein schutzwürdiges Interesse an der vorzeitigen Vertragskündigung haben, Nachmieter willkürlich ablehnt. Informieren Sie jeweils zeitgleich den Vermieter, welche Nachmieter Sie ihm empfehlen, und sagen Sie ihm, was Sie über die neuen Mieter wissen.
  4. Lehnt der Vermieter Nachmieter, die Sie empfehlen, ohne Grund ab, können Sie klagen. Wie Ihr spezieller Einzelfall zu betrachten ist, kann Ihnen ein Anwalt besser darlegen und der Ausgang solcher Mietprozesse ist immer ungewiss. Wenn Sie mit dem Vermieter eine Einigung erzielen können, schließen Sie am besten einen Vertrag über Nachmieter ab. So ist eindeutig festgehalten, ab wann Sie nicht mehr der Mieter sind.

Da es immer auf den Einzelfall ankommt, sollten Sie versuchen, sich im Vorfeld mit dem Vermieter zu einigen. Es wäre auch eine Vereinbarung möglich, nach der Sie einen Mieter suchen, der eine höhere Miete akzeptiert und der Vermieter Sie im Erfolgsfall, ohne dass bei Ihnen ein schutzwürdiges Interesse vorliegt, aus dem Vertrag entlässt. Auch das können Sie in Erwägung ziehen, wenn Sie einen Nachmieter empfehlen wollen.

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