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Nachlassverwalter werden - so geht's

Den Nachlass Verstorbener verwalten.
Den Nachlass Verstorbener verwalten.
Nachlassverwalter werden von dem Nachlassgericht ausgewählt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene gelebt hat. Im Folgenden erfahren Sie Wissenswertes zu dieser Aufgabe.

Verantwortung als Nachlassverwalter

  • Nachlassverwalter kann man nicht einfach so werden. Das zuständige Nachlassgericht bestimmt den Verwalter, der somit gleichzeitig auch zum gesetzlichen Vertreter der bis dato unbekannten Erben wird.
  • Eine spezielle Berufsausbildung ist für diese Aufgabe nicht vorgeschrieben. Gute Chancen haben Bewerber, die umfangreiche Kenntnisse im Erbrecht besitzen und Lehrgänge für das Nachlasspflegschaftsrecht absolviert haben.
  • Daher sind die meisten Nachlassverwalter Steuerberater, Bankkaufleute, Juristen, Betriebswirte oder Berufsbetreuer.
  • Sie müssen außerdem ein hohes Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit zum ordentlichen Arbeiten besitzen.
  • Interessierte reichen Ihre Bewerbung beim Nachlassgericht ein, welches die Unterlagen gründlich prüft und zu einem Gespräch einlädt. Bei Eignung steht einer Tätigkeit als Nachlassverwalter nichts im Wege.

Aufgaben und Verdienst vom Nachlassverwalter

  • Nachlassverwalter führen typische Aufgaben, wie das Erstellen von Nachlassverzeichnissen, Verwertung des Hausrates (Haushaltsauflösung), Erstellung der Erbschaftssteuererklärung, Organisation der Bestattung, die Zahlung der Erbschaftssteuer aus dem Nachlass und die Rechnungslegung gegenüber dem Nachlassgericht aus. Außerdem treibt er Schulden ein oder begleicht sie. In Abhängigkeit vom Nachlassgericht können die Aufgaben variieren.
  • Da die Arbeit des Nachlassverwalters nach Stunden bzw. Aufwand abgerechnet wird, gibt es keinen einheitlichen Verdienst. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich außerdem nach den Kenntnissen und der Qualifizierung des Nachlassverwalters. Ein Anfänger verdient also weniger, als ein berufserfahrener Spezialist.
  • Ist der Nachlass besonders viel Wert, muss der Nachlassverwalter die Höhe seines Stundensatzes mit dem Nachlassgericht abstimmen.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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