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Nach Privatinsolvenz wieder kreditwürdig werden - Hinweise

Privatinsolvenz ist eine gute Perspektive.
Privatinsolvenz ist eine gute Perspektive.
Nicht jeder kommt ohne Kredite aus. Auch nach der Privatinsolvenz sind Sie nicht ohne Weiteres gleich wieder kreditwürdig. Dem steht immer noch die SCHUFA im Wege. Aber auch damit hat es irgendwann ein Ende.

Sind Sie überschuldet, können Sie die Privatinsolvenz beantragen.  Dieser Weg ist gut, aber noch lange nicht die Lösung all Ihrer Probleme.

Privatinsolvenz führt zur Restschuldbefreiung

  • Um im Wege der Privatinsolvenz wieder kreditwürdig zu werden, sollten Sie einige Gegebenheiten kennen. Das Verfahren bedingt, dass Sie die Wohlverhaltensphase von 6 Jahren überstehen. Nur dann erteilt Ihnen das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung, mit der Folge, dass alle Ihre Verbindlichkeiten als erledigt gelten.
  • Dazu sollten Sie wissen, dass Verbindlichkeiten, die Sie während der Wohlverhaltensphase eingegangen sind, von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden. Sie belasten damit Ihre wirtschaftliche Basis und gefährden damit natürlich auch Ihre spätere Kreditwürdigkeit. Sinnvollerweise vermeiden Sie also in dieser Zeit, Verbindlichkeiten auflaufen zu lassen. Notgedrungen müssen Sie von dem leben, was Ihnen nach Abzug der pfändbaren Beträge zum Leben übrig bleibt.

Mit der SCHUFA-Eintragung sind Sie nicht kreditwürdig

  • Der Umstand, dass Sie das private Insolvenzverfahren beantragt haben, wird im Schuldnerregister des Amtsgerichts und über diesen Weg auch in der SCHUFA eingetragen. Hat Ihnen das Gericht dann nach ca. 7 Jahren die Restschuldbefreiung erteilt, bleibt die Eintragung in der SCHUFA noch für weitere 3 Jahre bestehen und für Gläubiger sichtbar.
  • Damit wird einerseits dokumentiert, dass Sie zwar restschuldbefreit sind, es andererseits aber einen Zeitraum gegeben hat, in dem Sie Verbindlichkeiten nicht zurückgezahlt haben und insolvent waren. Um sich dann dennoch als kreditwürdig darzustellen, müssen Sie einem Darlehnsgeber deutlich machen, das Sie Ihre Verhältnisse im Griff haben und künftigen Verpflichtungen nachkommen werden.
  • Die Kreditwürdigkeit setzt unabhängig davon immer voraus, dass Sie in der Lage sind, den Kapitaldienst zu bezahlen. Dies können Sie regelmäßig nur, wenn Sie über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und dieses nachweisen können. Sollte die Bank den Eindruck haben, dass diese Faktoren in Ordnung sind, sind Sie durchaus kreditwürdig. Ansonsten müssen Sie ca. 3 Jahre zuwarten, bis die Eintragung Ihrer Privatinsolvenz auch in der SCHUFA gelöscht ist. Dann sind Sie wieder ein unbescholtener Bürger.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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