Alle Kategorien
Suche

Nach Exmatrikulation arbeitslos melden

Jeder freut sich auf die Exmatrikulation.
Jeder freut sich auf die Exmatrikulation.
Viele Studenten befinden sich in der Situation, dass sie sich nach der Exmatrikulation arbeitslos melden müssen. Und Gott sei Dank funktioniert dies in den meisten Fällen reibungslos.

Was Sie benötigen:

  • Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld

Wie es nach der Exmatrikulation weitergeht

Exmatrikulation bedeutet das Austreten aus einer Universität. Dies kann aus mehreren Gründen geschehen:

  • Die Abschlussprüfung wurde bestanden.
  • Der Student hat die Prüfungen des Öfteren nicht geschafft und die Aussichten diesbezüglich sehen schlecht aus.
  • Die Exmatrikulation wird aus anderen Gründen durchgeführt.
  • Nach dem Ausscheiden aus der Universität könnte der Student bereits eine Arbeitsstelle besitzen.
  • In der Regel befindet sich der Student nach der bestandenen Abschlussprüfung auf Arbeitssuche.
  • In diesem Fall kann sich der Student entweder arbeitssuchend oder arbeitslos melden.

Wie Sie sich arbeitslos melden können

Bevor Sie sich arbeitslos melden, sollten Sie sich bei dem für Sie zuständigen Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Arbeitssuchend bedeutet, dass Sie auf der Suche nach einem Job sind, aber noch keine finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsagentur anmelden. Arbeitssuchend können Sie sich bereits ab drei Monaten vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit melden. Damit Sie sich nach der Exmatrikulation arbeitslos melden können und auch finanzielle Unterstützung erhalten, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Dies bedeutet, Sie müssen in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis gestanden haben.
  • In Ausnahmefällen wird auch eine geringere Anwartschaftszeit (weniger als 12 Monate in einem Sozialversicherungspflichtigen Job) akzeptiert.
  • Im nächsten Schritt müssen Sie sich persönlich arbeitslos melden. Diese Meldung sollte umgehend geschehen, sobald Sie hiervon Kenntnis erlangen (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit). Dies kann auch bis zu drei Monaten vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit geschehen.
  • Zum Melden der Arbeitslosigkeit reicht es nicht aus, dass Sie sich telefonisch bei der Arbeitsagentur melden, Sie müssen dort persönlich erscheinen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
Teilen: